Infos für Turnierveranstalter
Allgemeine Informationen zu DTB-Turnieren
Alle Turniere im Zuständigkeitsbereich des DTB, die öffentlich ausgeschrieben werden und bei denen Ranglistenspieler mit ID-Nr. teilnehmen, bedürfen einer Genehmigung durch den zuständigen Landesverband.
Mit dem Turnierantrag wird ausdrücklich versichert, dass der 1. Vorsitzende des Vereins über die Durchführung des geplanten Turniers informiert ist und dieses vereinsintern genehmigt hat.
Turniere mit Ranglistenwertung müssen nach den Tennisregeln der ITF, der Wettspielordnung des TVSH sowie der Turnier- und Wettspielordnung des DTB durchgeführt werden. Der DTB-Verhaltenskodex und der TVSH-Ordnungskatalog finden Anwendung.
Des Weiteren müssen die nachfolgend aufgeführten Kriterien eingehalten werden. Dies betrifft das Genehmigungsverfahren, die Ausschreibung, die Durchführung und die Ergebnismeldung von Turnieren.
Bei Verstößen gegen die o.g. Regeln oder Ordnungen trifft die Kommission der Verbandssportwarte oder der zuständige Landesverband eine Entscheidung über Maßnahmen nach dem Ordnungskatalog.
Veranstalterhaftpflichtversicherung
Grundsätzlich gilt: Wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, die der Verein selbst durchführt und diese auch durch die Satzung des Vereins gedeckt ist, besteht der volle Versicherungsschutz der Sportversicherung.
Versichert ist die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- bzw. Vereinsbetriebes und in diesem Rahmen die Veranstaltung und Ausrichtung aller Veranstaltungen und Unternehmungen des LSV und seiner Organisationen einschließlich der Vorbereitung und Abwicklung.
Mitversichert ist anlässlich von versicherten Veranstaltungen auch die gesetzliche Haftpflicht
- aus dem Betrieb von Verkaufsständen, Schießbuden o. ä. soweit diese in eigener Regie einer versicherten Organisation betrieben werden,
- aus dem Auf- und Abbau von Zelten (nicht aber für Schäden an gemieteten oder geliehenen Zelten und deren Einrichtung),
- aus Schäden an gemieteten oder unentgeltlich zur Verfügung gestellten Geschirrspülmobilen und deren Einrichtungen.
Nicht versichert sind die Ausrichtung internationaler Veranstaltungen (z. B. Welt- oder Europa-Meisterschaften) oder Deutsche Meisterschaften für einen Spitzenfachverband.
Die Versicherungssummen in der Sport-Haftpflichtversicherung betragen gegenüber einem geschädigten Dritten:
- für Personen- und/oder Sachschäden je Ereignis: 3.000.000,00 € pauschal
- für Mietsachschäden:
260.000,00 € für unbewegliche Sachen und den fest verbundenen Teilen,
31.000,00 € für bewegliche Sachen (z. B. Einrichtungen u. Sportgeräte) - für Schlüsselverlust: 1.500,00 € (SB 10 % mind. 50,00 €)
Übernachtungsrisiko
Sind Teilnehmer/Gäste z.B. in einer angrenzenden Schule untergebracht und es entsteht ein Haftpflichtschaden, der Verursacher ist aber nicht ausfindig zu machen, bestünde ein Anspruch des Eigentümers gegen den Verein, die Versicherung müsste den Anspruch aber ablehnen, da das Übernachten durch Vereinsfremde Gäste keinen satzungsgemäßen Vereinsbetrieb darstellt.
Es gibt daher die Möglichkeit, diesen Anspruch Dritter (!) abzusichern und eine Haftpflichtversicherung für Schäden an unbeweglichen Sachen (Versicherungssumme 250.000,00 € und beweglichen Sachen (Versicherungssumme 50.000,00 €) abzuschließen.
Der Beitrag beläuft sich hierfür auf 0,37 Euro je Person/Übernachtung. Der Mindestbeitrag beträgt 40,70 Euro.
Versicherungsschutz für ausländische Gäste
Für teilnehmende ausländische Gäste an satzungsgemäßen Vereinsveranstaltungen besteht kein Versicherungsschutz über die Sportversicherung.
Hier ist der Abschluss einer Zusatzversicherung notwendig. Der Beitrag für den Versicherungsschutz beträgt je Person und Tag 1,55 €.
Der Versicherungsschutz gilt für die Dauer des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland, maximal jedoch für 4 Wochen (28 Tage). Kein Versicherungsschutz besteht (trotz Beitragszahlung) für Personen, deren Aufenthalt in Deutschland länger als 4 Wochen ist.
Der zusätzliche Versicherungsschutz beinhaltet eine
- Gruppen-Unfallversicherung mit folgenden Versicherungssummen:
10.000,00 € für den Todesfall
25.000,00 € für den Invaliditätsfall, maximal bis zu
100.000,00 €
5.000,00 € Bergungskosten
- Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
1.100,000,00 € pauschal für Personen- und/oder Sachschäden
sowie Krankenversicherungsschutz über die Europa Versicherung AG.
Wir empfehlen, wenn Sie sich unsicher sind, den Kontakt zum Versicherungsbüro beim LSV aufzunehmen und den Fragebogen zur Veranstaltungsversicherung (Prüfung, ob der bestehende Schutz ausreicht) auszufüllen.
Sie erreichen das Büro unter:
Versicherungsbüro beim Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel
Tel.: +49 (0)431 64 86-140
Fax: +49 (0)431 64 09 848
www.ARAG-Sport.de