Infos für Turnierveranstalter
Allgemeine Informationen zu DTB-Turnieren
Alle Turniere im Zuständigkeitsbereich des DTB, die öffentlich ausgeschrieben werden und bei denen Ranglistenspieler mit ID-Nr. teilnehmen, bedürfen einer Genehmigung durch den zuständigen Landesverband.
Mit dem Turnierantrag wird ausdrücklich versichert, dass der 1. Vorsitzende des Vereins über die Durchführung des geplanten Turniers informiert ist und dieses vereinsintern genehmigt hat.
Turniere mit Ranglistenwertung müssen nach den Tennisregeln der ITF, der Wettspielordnung des TVSH sowie der Turnier- und Wettspielordnung des DTB durchgeführt werden. Der DTB-Verhaltenskodex und der TVSH-Ordnungskatalog finden Anwendung.
Des Weiteren müssen die nachfolgend aufgeführten Kriterien eingehalten werden. Dies betrifft das Genehmigungsverfahren, die Ausschreibung, die Durchführung und die Ergebnismeldung von Turnieren.
Bei Verstößen gegen die o.g. Regeln oder Ordnungen trifft die Kommission der Verbandssportwarte oder der zuständige Landesverband eine Entscheidung über Maßnahmen nach dem Ordnungskatalog.
Turnierantrag
Der Turnierantrag muss rechtzeitig über nuLiga beim Verband eingegangen sein. Eine begleitende E-Mail ist nicht nötig. DTB-Turniere müssen bis zum 31.10. eines Jahres für das folgende Kalenderjahr beantragt sein. Eine Genehmigung nach dem 31.10. ist bei den beiden untersten Turnierkategorien aller Altersklassen möglich, sofern kein Konflikt mit dem bestehenden Turnierkalender entsteht.
Turnierservicegebühr
Mit der Turniergenehmigung ist eine Turnierservicegebühr in Höhe von 50,00 € pro Turnier an den TVSH zu entrichten. Bei Turnieren ohne Wertung ist eine Turnierservicegebühr in Höhe von 20,00 € an den TVSH zu entrichten. Diese Gebühr wird durch den TVSH vom Konto des antragstellenden Vereins eingezogen. Bitte tragen Sie daher Sorge, dass Ihr Vereinskonto zu diesem Zeitpunkt entsprechend gedeckt ist. Auch bei einer Absage des Turniers wird die Turnierservicegebühr berechnet.
Informationen zum TRP-System
Das Turnier-Runden-Punkte-System (TRP) kommt seit 2007 im Seniorenbereich und seit 2015 im Jugend- und Aktivenbereich für die Erstellung der Deutschen Ranglisten zur Anwendung. Alle relevanten Informationen finden Sie auf der Website des DTB:
Regeln und Ordnungen
Alle relevanten Regeln und Ordnungen finden sich auf der DTB-Website.
DTB-Teilnehmerentgelt
- Mit dem 1. April 2017 werden bei DTB-Ranglistenturnieren 8,00 Euro pro Teilnahme an einem Erwachsenenturnier und 5,00 Euro pro Teilnahme an einem Jugendturnier erhoben.
- Das DTB-Teilnehmerentgelt wird mit jeder Turnierteilnahme fällig. In den jeweiligen Turnierausschreibungen muss auf die Erhebung der DTB-Teilnehmerentgelt hingewiesen werden.
- Bei LK-relevanten Doppel- und Mixedkonkurrenzen wird ebenfalls ein Entgelt erhoben: 3,00 Euro pro Teilnahme an einer Erwachsenenkonkurrenz sowie 2,00 Euro pro Teilnahme an einer Jugendkonkurrenz.
- Pro Turnierteilnahme wird das Entgelt nur einmal berechnet. Es gilt der jeweils höchste in Frage kommende Betrag.
Ordnungsgeldkatalog
Der Ordnungsgeldkatalog wurde vom jeweiligen Sportausschuss beschlossen und gilt ab 01.01.2018. Dieser soll eine korrekte und regelkonforme Turnierdurchführung gewährleisten.
Oberschiedsrichterpflicht
Bei DTB-Ranglistenturnieren besteht eine Oberschiedsrichterpflicht (Beschluss DTB).
- Mindesanforderungen an die Lizenzstufe des Oberschiedsrichters (gemäß § 16 Ziffer 1 Turnierordnung):
- Turnierveranstalter sind aufgefordert, sich um lizensierte Oberschiedsrichter für ihr Turnier zu bemühen und diese dann in der Ausschreibung anzugeben. Der Verband kann bei der Suche nach einem lizensierten Oberschiedsrichter behilflich sein. Dazu einfach eine E-Mail an die Referentin für Regelkunde und Schiedsrichterwesen Frau Sabine Schulz:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Ausschreibungen
Nach DTB Turnierordnung § 19-20 besteht bei allen Turnieren eine Ausschreibungspflicht. Ausschreibungen müssen für Ranglisten-Turniere spätestens acht Wochen vor Turnierbeginn beim Verband eingegangen sein, damit die Turniere und Ausschreibungen geprüft werden können. Die Ausschreibung wird auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und genehmigt, anschließend ist sie auf mybigpoint sichtbar. Hinweis: Turniere ohne Ausschreibung können vom Landesverband sanktioniert werden.
Es muss zwingend die Ausschreibungsvorlage des Landesverbandes genutzt werden. Andere Ausschreibungen werden nicht berücksichtigt. Die Vorlage enthält alle wichtigen Informationen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen seitens des DTB und Landesverbandes. Zum einen soll es gewährleisten, dass der Turnierveranstalter völlig abgesichert ist und eine regelkonforme Ausschreibung hat. Zum anderen erleichtert dies auch die Prüfung der Ausschreibung für den Landesverband und Turniere können schneller geprüft werden.