LK-Turniere
Allgemeine Informationen zu LK-Turnieren
- Der Turnierantrag muss rechtzeitig über nuLiga beim Verband eingegangen sein. Eine begleitende E-Mail ist nicht nötig. Ein LK-Turnier muss spätestens vier Wochen vor geplanten Turnierbeginn beantragt sein. Ein Turnier wird erst dann genehmigt und veröffentlicht, wenn die Ausschreibung korrekt dem Landesverband vorliegt.
- Ein LK-Turnier kann nur von einem TVSH-Mitgliedsverein innerhalb des Verbandsgebietes bzw. im Ausland (Genehmigung durch den DTB erforderlich) veranstaltet werden und darf in der Regel einen Turnierzeitraum von max. 7 Tagen nicht überschreiten. LK-Tagesturniere sind befristet auf einen Tag. Mit dem Turnierantrag wird ausdrücklich versichert, dass der 1. Vorsitzende des Vereins über die Durchführung des geplanten Turniers informiert ist und dieses vereinsintern genehmigt hat. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über nuLiga spätestens vier Wochen vor dem geplanten Meldeschluss des Turniers.
Durch die Anmeldung eines Turniers wird dieses automatisch beim TVSH zur Genehmigung vorgelegt. Bei Korrekturbedarf nimmt der TVSH mit dem Veranstalter Kontakt auf.
Die Genehmigung wird mit der Auflage verbunden, dass die TVSH-Richtlinien für LK-Turniere Anwendung finden und bezieht sich auf die Daten zum Zeitpunkt der Genehmigung/Veröffentlichung. Jedoch behält sich der TVSH das Recht vor, einen Turnierantrag nicht zu genehmigen, obwohl dieser inhaltlich den Richtlinien entspricht. Nach der Genehmigung wird das Turnier im nationalen Tennisportal „mybigpoint“ unter www.mybigpoint.tennis.de im Bereich der Turniersuche veröffentlicht.
Es steht ein vom Verband erstelltes nuTurnier Benutzerhandbuch für alle Turnierveranstalter zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis: Die Software wird regelmäßig weiterentwickelt. Daher kann es vorkommen, dass das Benutzerhandbuch nicht immer auf dem aktuellsten Stand ist,
Der Ordnungsgeldkatalog wurde vom jeweiligen Sportausschuss beschlossen und gilt in der aktuellen Fassung vom 01. Oktober 2023. Dieser soll eine korrekte und regelkonforme Turnierdurchführung gewährleisten.
Ordnungsgeldkatalog_10_2023.pdf
- Mit dem 1. April 2017 werden bei LK-Turnieren 5,00 Euro pro Teilnahme an einem Erwachsenenturnier und 3,00 Euro pro Teilnahme an einem Jugendturnier erhoben.
- Das DTB-Teilnehmerentgelt wird mit jeder Turnierteilnahme fällig. In den jeweiligen Turnierausschreibungen muss auf die Erhebung der DTB-Teilnehmerentgelt hingewiesen werden.
- Bei LK-relevanten Doppel- und Mixedkonkurrenzen wird ebenfalls ein Entgelt erhoben: 3,00 Euro pro Teilnahme an einer Erwachsenenkonkurrenz sowie 2,00 Euro pro Teilnahme an einer Jugendkonkurrenz.
- Pro Turnierteilnahme wird das Entgelt nur einmal berechnet. Es gilt der jeweils höchste in Frage kommende Betrag.
Die aktuellen Durchführungsbestimmungen finden Sie hier:
Durchführungsbestimmungen_von_LK-Turnieren_im_TVSH-aktuell.pdf
Alle weiteren relevanten Regeln und Ordnungen finden sich auf der DTB-Website.
Das Turnier-Runden-Punkte-System (TRP) kommt seit 2007 im Seniorenbereich und seit 2015 im Jugend- und Aktivenbereich für die Erstellung der Deutschen Ranglisten zur Anwendung. Alle relevanten Informationen finden Sie auf der Website des DTB:
Für jedes angemeldete Turnier mit LK-Status muss der ausrichtende TVSH-Mitgliedsverein eine Servicegebühr in Höhe von 25,-€ pro Turnier an den Verband abführen. Weiterhin zahlt der ausrichtende Verein 2,-€ pro Teilnehmer in einer Aktiven/Senioren-Konkurrenz.
(Die Gebühr von 2,-€ wird nur einmal pro Spieler erhoben)
Turniere ohne Wertung zahlen eine Servicegebühr von 25,-€ (keine Gebühr pro Teilnehmer).
Für Jugendturniere werden keine Gebühren erhoben.
Die Servicegebühren werden durch den Verband, nach Durchführung des Turniers, dem Verein in Rechnung gestellt. Bitte tragen Sie daher Sorge, dass Ihr Vereinskonto zu diesem Zeitpunkt entsprechend gedeckt ist. Auch bei einer Absage des Turniers wird die Turnierservicegebühr berechnet
Grundsätzlich gilt: Wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, die der Verein selbst durchführt und diese auch durch die Satzung des Vereins gedeckt ist, besteht der volle Versicherungsschutz der Sportversicherung.
Versichert ist die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- bzw. Vereinsbetriebes und in diesem Rahmen die Veranstaltung und Ausrichtung aller Veranstaltungen und Unternehmungen des LSV und seiner Organisationen einschließlich der Vorbereitung und Abwicklung.
Mitversichert ist anlässlich von versicherten Veranstaltungen auch die gesetzliche Haftpflicht
- aus dem Betrieb von Verkaufsständen, Schießbuden o. ä. soweit diese in eigener Regie einer versicherten Organisation betrieben werden,
- aus dem Auf- und Abbau von Zelten (nicht aber für Schäden an gemieteten oder geliehenen Zelten und deren Einrichtung),
- aus Schäden an gemieteten oder unentgeltlich zur Verfügung gestellten Geschirrspülmobilen und deren Einrichtungen.
Nicht versichert sind die Ausrichtung internationaler Veranstaltungen (z. B. Welt- oder Europa-Meisterschaften) oder Deutsche Meisterschaften für einen Spitzenfachverband.
Die Versicherungssummen in der Sport-Haftpflichtversicherung betragen gegenüber einem geschädigten Dritten:
- für Personen- und/oder Sachschäden je Ereignis: 3.000.000,00 € pauschal
- für Mietsachschäden:
260.000,00 € für unbewegliche Sachen und den fest verbundenen Teilen,
31.000,00 € für bewegliche Sachen (z. B. Einrichtungen u. Sportgeräte) - für Schlüsselverlust: 1.500,00 € (SB 10 % mind. 50,00 €)
Übernachtungsrisiko
Sind Teilnehmer/Gäste z.B. in einer angrenzenden Schule untergebracht und es entsteht ein Haftpflichtschaden, der Verursacher ist aber nicht ausfindig zu machen, bestünde ein Anspruch des Eigentümers gegen den Verein, die Versicherung müsste den Anspruch aber ablehnen, da das Übernachten durch Vereinsfremde Gäste keinen satzungsgemäßen Vereinsbetrieb darstellt.
Es gibt daher die Möglichkeit, diesen Anspruch Dritter (!) abzusichern und eine Haftpflichtversicherung für Schäden an unbeweglichen Sachen (Versicherungssumme 250.000,00 € und beweglichen Sachen (Versicherungssumme 50.000,00 €) abzuschließen.
Der Beitrag beläuft sich hierfür auf 0,37 Euro je Person/Übernachtung. Der Mindestbeitrag beträgt 40,70 Euro.
Versicherungsschutz für ausländische Gäste
Für teilnehmende ausländische Gäste an satzungsgemäßen Vereinsveranstaltungen besteht kein Versicherungsschutz über die Sportversicherung.
Hier ist der Abschluss einer Zusatzversicherung notwendig. Der Beitrag für den Versicherungsschutz beträgt je Person und Tag 1,55 €.
Der Versicherungsschutz gilt für die Dauer des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland, maximal jedoch für 4 Wochen (28 Tage). Kein Versicherungsschutz besteht (trotz Beitragszahlung) für Personen, deren Aufenthalt in Deutschland länger als 4 Wochen ist.
Der zusätzliche Versicherungsschutz beinhaltet eine
- Gruppen-Unfallversicherung mit folgenden Versicherungssummen:
10.000,00 € für den Todesfall
25.000,00 € für den Invaliditätsfall, maximal bis zu
100.000,00 €
5.000,00 € Bergungskosten
- Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
1.100,000,00 € pauschal für Personen- und/oder Sachschäden
sowie Krankenversicherungsschutz über die Europa Versicherung AG.
Wir empfehlen, wenn Sie sich unsicher sind, den Kontakt zum Versicherungsbüro beim LSV aufzunehmen und den Fragebogen zur Veranstaltungsversicherung (Prüfung, ob der bestehende Schutz ausreicht) auszufüllen.
Sie erreichen das Büro unter:
Versicherungsbüro beim Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel
Tel.: +49 (0)431 64 86-140
Fax: +49 (0)431 64 09 848
vsbkiel@arag-sport.de
www.ARAG-Sport.de