Schule und Verein (Quelle: DTB)

Das Projekt "Schule und Verein" kann entweder vom Landessportverband Schleswig-Holstein ( LSV ) in Gemeinschaft mit der Landesregierung Schleswig-Holstein oder vom Tennisverband gefördert werden. Eine schon vom LSV unterstützte Maßnahme wird vom Tennisverband nicht mehr bezuschusst. Gefördert werden freiwillige, während der Schulzeit stattfindende Schulsportarbeitsgemeinschaften bzw. Projekttage.

 

Antragsverfahren

Anträge auf Erstförderung sowie auf Weiterförderung sind auf dem Formblatt an den Tennisverband, Referat Schultennis, zu richten. Das Formblatt ist in der Geschäftsstelle erhältlich bzw. lässt sich aus dem Internet ausdrucken. Die Anträge sind stets mindestens 4 Wochen im Voraus zu stellen.

Höhe der Zuwendung

Projekttage bzw. eine Projektwoche werden maximal mit 100,-- Euro bezuschusst. Bei einer ersten Maßnahme eines Vereins im Schulhalbjahr beträgt die Förderung einzelner Stunden zurzeit maximal 15,-- Euro, d.h. diese Maßnahme wird mit maximal 300,-- Euro pro Schulhalbjahr gefördert. Bei einer zweiten Maßnahme eines Vereins im gleichen Schulhalbjahr beträgt die Förderung einzelner Stunden zurzeit maximal 10,-- Euro, d.h. diese Maßnahme wird mit maximal 200,-- Euro pro Schulhalbjahr gefördert. Bei einer dritten Maßnahmes eines Vereins im Schulhalbjahr beträgt die Förderung einzelner Stunden zurzeit maximal 5,-- Euro, d.h. diese Maßnahme wird mit maximal 100,-- Euro pro Schulhalbjahr gefördert. Alle weiteren Maßnahmen eines Vereins im gleichen Schulhalbjahr werden nicht mehr gefördert.

Die Rechnungsstellung muss direkt nach Abschluß der Maßnahme oder spätestens bis zum 15.12. des Aktionsjahres erfolgen. Für später eingehende Abrechnungen erlischt der Anspruch auf Auszahlung der Zuwendung.

Dabei sollte stets ein kurzer Bericht mitgesandt werden, der z.B. die Teilnehmerzahl / Alter / Geschlecht enthält und über Neuaufnahmen in den örtlichen Tennisverein berichtet. Der Abschlussbericht sollte auch veröffentlicht werden, z.B. in der örtlichen Presse.

Auszahlungsverfahren

Für jede bewilligte und durchgeführte Kooperationsmaßnahme ist ein gesondertes Abrechnungsformular einzureichen. Abgerechnet werden nur die tatsächlich durchgeführten ÜE.

Die Zuwendung wird auf das Konto des Vereins überwiesen, sobald die Rechnung fristgerecht und der Bericht beim Tennisverband , Referat Schultennis, Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel eingegangen sind. Für die Abrechnung ist ausschließlich das Formblatt des Verbandes zu benutzen pdfAbrechnungsformularNEU.pdf

Antrag auf Förderung einer freiwilligen Schulsportarbeitsgemeinschaft

bzw. Projekttage in Kooperation "Schule und Verein"
an den Tennisverband Schleswig - Holstein e.V. hier als pdfAntrag_Kooperation.pdf

 


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