DTB-Turniere

Allgemeine Informationen zu DTB-Turnieren

Alle Turniere im Zuständigkeitsbereich des DTB, die öffentlich ausgeschrieben werden und bei denen Ranglistenspieler mit ID-Nr. teilnehmen, bedürfen einer Genehmigung durch den zuständigen Landesverband.

Mit dem Turnierantrag wird ausdrücklich versichert, dass der 1. Vorsitzende des Vereins über die Durchführung des geplanten Turniers informiert ist und dieses vereinsintern genehmigt hat.

Turniere mit Ranglistenwertung müssen nach den Tennisregeln der ITF, der Wettspielordnung des TVSH sowie der Turnier- und Wettspielordnung des DTB durchgeführt werden. Der DTB-Verhaltenskodex und der TVSH-Ordnungskatalog finden Anwendung.

Des Weiteren müssen die nachfolgend aufgeführten Kriterien eingehalten werden. Dies betrifft das Genehmigungsverfahren, die Ausschreibung, die Durchführung und die Ergebnismeldung von Turnieren.

Bei Verstößen gegen die o.g. Regeln oder Ordnungen trifft die Kommission der Verbandssportwarte oder der zuständige Landesverband eine Entscheidung über Maßnahmen nach dem Ordnungskatalog.

Turnierantrag

Turnierservicegebühr

Informationen zum TRP-System

Regeln und Ordnungen

DTB-Teilnehmerentgelt

Ordnungsgeldkatalog

Oberschiedsrichterpflicht

Ausschreibungen

Benutzerhandbuch nuTurnier

Veranstalterhaftpflichtversicherung

 


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