Allgemeine Informationen zu DTB-Turnieren

Alle Turniere im Zuständigkeitsbereich des DTB, die öffentlich ausgeschrieben werden und bei denen Ranglistenspieler mit ID-Nr. teilnehmen, bedürfen einer Genehmigung durch den zuständigen Landesverband.

Mit dem Turnierantrag wird ausdrücklich versichert, dass der 1. Vorsitzende des Vereins über die Durchführung des geplanten Turniers informiert ist und dieses vereinsintern genehmigt hat.

Turniere mit Ranglistenwertung müssen nach den Tennisregeln der ITF, der Wettspielordnung des TVSH sowie der Turnier- und Wettspielordnung des DTB durchgeführt werden. Der DTB-Verhaltenskodex und der TVSH-Ordnungskatalog finden Anwendung.

Des Weiteren müssen die nachfolgend aufgeführten Kriterien eingehalten werden. Dies betrifft das Genehmigungsverfahren, die Ausschreibung, die Durchführung und die Ergebnismeldung von Turnieren.

Bei Verstößen gegen die o.g. Regeln oder Ordnungen trifft die Kommission der Verbandssportwarte oder der zuständige Landesverband eine Entscheidung über Maßnahmen nach dem Ordnungskatalog.


Turnierantrag

 

Der Turnierantrag muss rechtzeitig über nuLiga beim Verband eingegangen sein. Eine begleitende E-Mail ist nicht nötig. DTB-Turniere müssen bis zum 31.10. eines Jahres für das folgende Kalenderjahr beantragt sein. Eine Genehmigung nach dem 31.10. ist bei den beiden untersten Turnierkategorien aller Altersklassen möglich, sofern kein Konflikt mit dem bestehenden Turnierkalender entsteht.

 

Turnierservicegebühr

 

Mit der Turniergenehmigung ist eine Turnierservicegebühr in Höhe von 50,00 € pro Turnier an den TVSH zu entrichten. Bei Turnieren ohne Wertung ist eine Turnierservicegebühr in Höhe von 20,00 € an den TVSH zu entrichten. Diese Gebühr wird durch den TVSH vom Konto des antragstellenden Vereins eingezogen. Bitte tragen Sie daher Sorge, dass Ihr Vereinskonto zu diesem Zeitpunkt entsprechend gedeckt ist. Auch bei einer Absage des Turniers wird die Turnierservicegebühr berechnet.

 

DTB-Teilnehmerentgelt

 

  • Mit dem 1. April 2017 werden bei DTB-Ranglistenturnieren 8,00 Euro pro Teilnahme an einem Erwachsenenturnier und 5,00 Euro pro Teilnahme an einem Jugendturnier erhoben.
  • Das DTB-Teilnehmerentgelt wird mit jeder Turnierteilnahme fällig. In den jeweiligen Turnierausschreibungen muss auf die Erhebung der DTB-Teilnehmerentgelt hingewiesen werden.
  • Bei LK-relevanten Doppel- und Mixedkonkurrenzen wird ebenfalls ein Entgelt erhoben: 3,00 Euro pro Teilnahme an einer Erwachsenenkonkurrenz sowie 2,00 Euro pro Teilnahme an einer Jugendkonkurrenz.
  • Pro Turnierteilnahme wird das Entgelt nur einmal berechnet. Es gilt der jeweils höchste in Frage kommende Betrag.

 

Ausschreibungen

 

Nach DTB Turnierordnung § 19-20 besteht bei allen Turnieren eine Ausschreibungspflicht. Ausschreibungen müssen für Ranglisten-Turniere spätestens acht Wochen vor Turnierbeginn beim Verband eingegangen sein, damit die Turniere und Ausschreibungen geprüft werden können. Die Ausschreibung wird auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und genehmigt, anschließend ist sie auf mybigpoint sichtbar. Hinweis: Turniere ohne Ausschreibung können vom Landesverband sanktioniert werden.

Es muss zwingend die Ausschreibungsvorlage des Landesverbandes genutzt werden. Andere Ausschreibungen werden nicht berücksichtigt. Die Vorlage enthält alle wichtigen Informationen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen seitens des DTB und Landesverbandes. Zum einen soll es gewährleisten, dass der Turnierveranstalter völlig abgesichert ist und eine regelkonforme Ausschreibung hat. Zum anderen erleichtert dies auch die Prüfung der Ausschreibung für den Landesverband und Turniere können schneller geprüft werden.

Ausschreibungsvorlage 

 

Ordnungsgeldkatalog

 

Der Ordnungsgeldkatalog wurde vom jeweiligen Sportausschuss beschlossen und gilt ab 01.01.2018. Dieser soll eine korrekte und regelkonforme Turnierdurchführung gewährleisten.

pdfOrdnungsgeldkatalog TVSH

 

Oberschiedsrichterpflicht


Bei DTB-Ranglistenturnieren besteht eine Oberschiedsrichterpflicht (Beschluss DTB).

  • Mindesanforderungen an die Lizenzstufe des Oberschiedsrichters (gemäß § 16 Ziffer 1 Turnierordnung):

pdfMindestanforderungen

  • Turnierveranstalter sind aufgefordert, sich um lizensierte Oberschiedsrichter für ihr Turnier zu bemühen und diese dann in der Ausschreibung anzugeben. Der Verband kann bei der Suche nach einem lizensierten Oberschiedsrichter behilflich sein. Dazu einfach eine E-Mail an die Referentin für Regelkunde und Schiedsrichterwesen Frau Sabine Schulz: sabine.schulz@tennis.sh

 

Benutzerhandbuch nuTurnier


Es steht ein vom Verband erstelltes nuTurnier Benutzerhandbuch für alle Turnierveranstalter zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis: Die Software wird regelmäßig weiterentwickelt. Daher kann es vorkommen, dass das Benutzerhandbuch nicht immer auf dem aktuellsten Stand ist,  

pdfBenutzerhandbuch nuTurnier

 

Informationen zum TRP-System


Das Turnier-Runden-Punkte-System (TRP) kommt seit 2007 im Seniorenbereich und seit 2015 im Jugend- und Aktivenbereich für die Erstellung der Deutschen Ranglisten zur Anwendung. Alle relevanten Informationen finden Sie auf der Website des DTB:

Informationen zum TRP-System

 

Regeln und Ordnungen


Alle relevanten Regeln und Ordnungen finden sich auf der DTB-Website. 

zur DTB-Website

 

Veranstalterhaftpflichtversicherung

 

arag logoGrundsätzlich gilt: Wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, die der Verein selbst durchführt und diese auch durch die Satzung des Vereins gedeckt ist, besteht der volle Versicherungsschutz der Sportversicherung.

Versichert ist die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- bzw. Vereinsbetriebes und in diesem Rahmen die Veranstaltung und Ausrichtung aller Veranstaltungen und Unternehmungen des LSV und seiner Organisationen einschließlich der Vorbereitung und Abwicklung.

Mitversichert ist anlässlich von versicherten Veranstaltungen auch die gesetzliche Haftpflicht

  • aus dem Betrieb von Verkaufsständen, Schießbuden o. ä. soweit diese in eigener Regie einer versicherten Organisation betrieben werden,
  • aus dem Auf- und Abbau von Zelten (nicht aber für Schäden an gemieteten oder geliehenen Zelten und deren Einrichtung),
  • aus Schäden an gemieteten oder unentgeltlich zur Verfügung gestellten Geschirrspülmobilen und deren Einrichtungen.

Nicht versichert sind die Ausrichtung internationaler Veranstaltungen (z. B. Welt- oder Europa-Meisterschaften) oder Deutsche Meisterschaften für einen Spitzenfachverband.

Die Versicherungssummen in der Sport-Haftpflichtversicherung betragen gegenüber einem geschädigten Dritten:

  • für Personen- und/oder Sachschäden je Ereignis: 3.000.000,00 € pauschal
  • für Mietsachschäden:
    260.000,00 € für unbewegliche Sachen und den fest verbundenen Teilen, 
    31.000,00 € für bewegliche Sachen (z. B. Einrichtungen u. Sportgeräte)
  • für Schlüsselverlust: 1.500,00 € (SB 10 % mind. 50,00 €)

 

Übernachtungsrisiko

Sind Teilnehmer/Gäste z.B. in einer angrenzenden Schule untergebracht und es entsteht ein Haftpflichtschaden, der Verursacher ist aber nicht ausfindig zu machen, bestünde ein Anspruch des Eigentümers gegen den Verein, die Versicherung müsste den Anspruch aber ablehnen, da das Übernachten durch Vereinsfremde Gäste keinen satzungsgemäßen Vereinsbetrieb darstellt.

Es gibt daher die Möglichkeit, diesen Anspruch Dritter (!) abzusichern und eine Haftpflichtversicherung für Schäden an unbeweglichen Sachen (Versicherungssumme 250.000,00 €  und beweglichen Sachen (Versicherungssumme 50.000,00 €) abzuschließen.

Der Beitrag beläuft sich hierfür auf 0,37 Euro je Person/Übernachtung. Der Mindestbeitrag beträgt 40,70 Euro.

 

Versicherungsschutz für ausländische Gäste

Für teilnehmende ausländische Gäste an satzungsgemäßen Vereinsveranstaltungen besteht kein Versicherungsschutz über die Sportversicherung.

Hier ist der Abschluss einer Zusatzversicherung notwendig. Der Beitrag für den Versicherungsschutz beträgt je Person und Tag 1,55 €.

Der Versicherungsschutz gilt für die Dauer des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland, maximal jedoch für 4 Wochen (28 Tage). Kein Versicherungsschutz besteht (trotz Beitragszahlung) für Personen, deren Aufenthalt in Deutschland länger als 4 Wochen ist.

Der zusätzliche Versicherungsschutz beinhaltet eine 

  • Gruppen-Unfallversicherung mit folgenden Versicherungssummen:

              10.000,00 € für den Todesfall

              25.000,00 € für den Invaliditätsfall, maximal bis zu

              100.000,00 €

              5.000,00 € Bergungskosten

  • Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von

            1.100,000,00 € pauschal für Personen- und/oder Sachschäden

sowie Krankenversicherungsschutz über die Europa Versicherung AG.

Wir empfehlen, wenn Sie sich unsicher sind, den Kontakt zum Versicherungsbüro beim LSV aufzunehmen und den Fragebogen zur Veranstaltungsversicherung (Prüfung, ob der bestehende Schutz ausreicht) auszufüllen.

 

Sie erreichen das Büro unter:

Versicherungsbüro beim Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.

ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel

Tel.:   +49 (0)431 64 86-140
Fax:   +49 (0)431 64 09 848 
vsbkiel@arag-sport.de
www.ARAG-Sport.de 

 

 


 


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