Liebe Turnierveranstalter,

aus gegebener Veranlassung übersenden wir Euch / Ihnen den u.s. Auszug, aus dem
„Kriterienkatalag für die Durchführung von Jugendturnieren mit Ranglistenwertung im Deutschen Tennis Bund“
Stand 12 / 2012
zum Thema Nenngeld:
 
- Die DTB-Jugendkommission legt Obergrenzen für das Nenngeld bei Jugendturnieren
fest. Diese gelten deutschlandweit, wobei der jeweilige Landesverband für seine
Jugendturniere auch niedrigere (aber keine höheren) Obergrenzen festlegen kann.
Von der Kommission der Verbandsjugendwarte wurden folgende Nenngeld-Obergrenzen
festgelegt:
Gültig für 2013: 25,- EURO Sommer (Freiplatz) und 35,- EURO Winter (Halle)
Die genannten Nenngeldobergrenzen sind für alle Jugendturniere mit Ranglistenwertung
verbindlich. Sonderleistungen (Verpflegung, Übernachtung usw.) können außerhalb des
Nenngeldes extra berechnet werden, sofern diese in Anspruch genommen werden!
Das eigentliche Nenngeld darf dadurch aber nicht über die festgelegte Obergrenze erhöht
werden.
Bei ITF- und TE Turnieren gelten die Vorgaben von TE und ITF.
 
Diese Ausführung hat noch wie vor Gültigkeit.
 
Wir bitten um Beachtung.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
gez. Wolfgang Schildknecht

 

 

 


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