Es ist ein fristgerechter Antrag zur Änderung der Wettspielordnung des Moorreger SV für die diesjährige Mitgliederversammlung eingegangen:
Antrag des Moorreger SV auf Löschung des § 21 Absatz 1
(und infolge dessen auch auf den letzten Halbsatz von Absatz 2 b, in dem ja auf Absatz 1 verwiesen wird:.......", wobei die Beschränkungen gemäß Ziffer 1 a-c in jedem Fall zu beachten sind.")
Begründung:
- grundsätzlich ist Wettbewerbsverzerrungen/ Vorteilsnahme vorzubeugen
- Terminänderungen sollten einvernehmlich mit dem Gegner vorgenommen werden, damit beide Mannschaften gleiche Voraussetzungen haben
- die Kontrolle der Terminänderungen bedeutet einen immensen Zeitaufwand für das Sportbüro
- die Idee des Absatz entstammt aus der Zeit, in der eine Angleichung mit dem Hamburger Verband noch im Raum stand - mittlerweile besteht keine Notwendigkeit mehr für eine Angleichung
- es ist aus pragmatischer Sicht einfach nervig, 10 Tage lang Änderungen zu erwarten und den Mannschaften wieder neue Termine zu präsentieren, da Änderungen oftmals leider den gegnerischen Gastmannschaften nicht mitgeteilt werden
Die Synopse des Antrages finden Sie hier: WSpO-21.pdf
In Ergänzung zum vorgenannten Antrag durch den Moorreger SV schlägt das TVSH-Präsidium folgende Änderungen der Wettspielordnung, die sich aus der Annahme bzw. Ablehnung des Moorreger Antrages auf den § 50 ergeben, vor:
Im Falle der Antragsannahme durch die Mitgliederversammlung, schlägt das TVSH-Präsidium folgende Regelung vor.
Antrag_Annahme_Vorschlag_Präsidium_.pdf
Im Falle der Antragsablehnung durch die Mitgliederversammlung, schlägt das TVSH-Präsidium folgende Regelung vor.