Es ist ein fristgerechter Antrag zur Änderung der Wettspielordnung des Moorreger SV für die diesjährige Mitgliederversammlung eingegangen:

Antrag des Moorreger SV auf Löschung des § 21 Absatz 1 

(und infolge dessen auch auf den letzten Halbsatz von Absatz 2 b, in dem ja auf Absatz 1 verwiesen wird:.......", wobei die Beschränkungen gemäß Ziffer 1 a-c in jedem Fall zu beachten sind.")

Begründung:

- grundsätzlich ist Wettbewerbsverzerrungen/ Vorteilsnahme  vorzubeugen

- Terminänderungen sollten einvernehmlich mit dem Gegner vorgenommen werden, damit beide Mannschaften gleiche Voraussetzungen haben

- die Kontrolle der Terminänderungen bedeutet einen immensen Zeitaufwand für das Sportbüro

- die Idee des Absatz entstammt aus der Zeit, in der eine Angleichung mit dem Hamburger  Verband noch im Raum stand - mittlerweile besteht keine Notwendigkeit mehr für eine Angleichung

- es ist aus pragmatischer Sicht einfach nervig, 10 Tage lang Änderungen zu erwarten und den Mannschaften wieder neue Termine  zu präsentieren, da  Änderungen oftmals leider den gegnerischen Gastmannschaften nicht mitgeteilt werden

Die Synopse des Antrages finden Sie hier:  WSpO-21.pdf 

In Ergänzung zum vorgenannten Antrag durch den Moorreger SV schlägt das TVSH-Präsidium folgende Änderungen der Wettspielordnung, die sich aus der Annahme bzw. Ablehnung des Moorreger Antrages auf den § 50 ergeben, vor:

Im Falle der Antragsannahme durch die Mitgliederversammlung, schlägt das TVSH-Präsidium folgende Regelung vor.

Antrag_Annahme_Vorschlag_Präsidium_.pdf

Im Falle der Antragsablehnung durch die Mitgliederversammlung, schlägt das TVSH-Präsidium folgende Regelung vor.

Antrag_Ablehnung_Vorschlag_Präsidium.pdf

 


Unsere Premium-Partner

 

Dunlop

KSwiss.jpg

Slinger Logo Black


 arag_logo.png

 

 

 Generali