Der Tennisverband Schleswig-Holstein (TVSH) stellt auch im Jahr 2023 wieder ein Budget in Höhe von insgesamt 2.000 € zur Verfügung, mit dem die Mitgliedsvereine gefördert werden sollen. Die Mitgliedsvereine können sich mit einer breitensportlichen Maßnahme unter den nachfolgend dargestellten Bedingungen um einen Zuschuss bewerben.

Förderungswürdige Maßnahmen sind in diesem Jahr Konzepte/Aktivitäten zu dem Thema:

NACHHALTIGKEIT im Tennisverein!

Unsere Vizepräsidentin Hella Rathje leitet das Ressort Vereinsentwicklung und schreibt folgendes:

Im Zuge aktueller, gesellschaftlicher Entwicklungen hat das Thema “Nachhaltigkeit” zunehmend an Bedeutung gewonnen. Auch wir möchten uns der gesellschaftlichen Verantwortung stellen und dazu aufrufen, nachhaltiger zu agieren. Wir alle sollten uns bei der Ausübung unseres Sportes bemühen, einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Wir alle kennen die riesigen Herausforderungen durch den Klimawandel, wie z.B. CO2-Belastung, Waldsterben, Dürre, Trinkwasserverknappung, Umstellung von fossiler auf erneuerbare Energien, Mikroplastik in unserer Nahrungskette und in der Sportkleidung, usw. – All diese Schlagwörter begegnen uns tagtäglich.

Wir suchen:

Tennisvereine, die mit guten Beispielen voran gehen. Von Euch möchten wir lernen. Wie habt ihr euren Tennisverein und unseren Tennissport nachhaltiger gestaltet?

Wir suchen „Best Practice“ Konzepte/Ideen aus euren Vereinen mit denen ihr bereits erfolgreich seid:

  • Welches Thema war Euch am dringlichsten?

  • Wie schafft ihr es, eure Mitglieder bzw. Jugendlichen bei der Umsetzung mit zunehmen?

Voraussetzung:

Die Bewerbung erfolgt schriftlich bis zum 30.09.2023. Der Verein hat die positiven Auswirkungen seiner Maßnahme darzustellen und zu belegen. Hierzu erstellt der Verein einen Bericht inkl. Fotos zu der Maßnahme. Der Verein erklärt sich damit einverstanden, dass seine Maßnahme (Bericht und Fotos) auf der Internetseite des TVSH und auf den Social Media Kanälen veröffentlicht werden darf. Für die betreffende Maßnahme wurde bisher kein Zuschussantrag gestellt. Der Verein ist Mitglied im Tennis-Verband Schleswig-Holstein e.V. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke – insbesondere zur Förderung des Sports – und kann dies durch einen aktuellen Freistellungsbescheid nachweisen.

Der Vereinsentwicklungsausschuss des TVSH entscheidet im November 2023 darüber, welche Maßnahmen als förderungswürdig zu betrachten sind und in welcher Höhe die einzelnen Bewerber gefördert werden. Die Höhe der individuellen Förderung richtet sich dabei nach der Qualität, der Vorbildlichkeit, der Nachhaltigkeit und dem Innovationsgrad der Maßnahme.

Hieraus ergibt sich eine Platzierung, für die die folgende Verteilung des Zuschusses gelten soll:

  1. Platz: 1.100 €

  2. Platz: 600 €

  3. Platz: 300 €

Hinweis: Sollten mehrere qualitativ hochwertige Bewerbungen eingehen, behält sich der Verband eine andere Verteilung des Förderbudgets vor – insbesondere, wenn das Förderbudget mangels förderungswürdiger Bewerber nicht voll ausgeschöpft werden sollte.

 

Bewerbung:

Die Bewerbung ist unter dem Stichwort "Vereinsförderung IV" zu richten an:

Tennis-Verband Schleswig Holstein e.V.

Vizepräsidentin Vereinsentwicklung Hella Rathje

Winterbeker Weg 49
24114 Kiel
oder an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Alle teilnehmenden Vereine werden im Dezember 2023 über das Ergebnis ihrer Bewerbung schriftlich informiert und bekommen den zugewiesenen Zuschuss auf das Vereinskonto überwiesen. Die drei besten Vereine werden im Rahmen der Mitgliederversammlung vorgestellt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 


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