. . . bei den Meisterschaften U12 bis U16

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Landesmeisterschaften (U12 -U16 und Midcourt),

liebe Eltern,

liebe Trainer und Betreuer,

dem Tennisverband Schleswig-Holstein e.V. ist es nach einer langen Zeit der Corona bedingten Wettkampfpause ein großes Anliegen, die diesjährigen Landesmeisterschaften U12 – U16 und Midcourt durchzuführen. Dieses ist im Rahmen der aktuell in Schleswig-Holstein geltenden Corona Bekämpfungsverordnung nunmehr grundsätzlich möglich, setzt aber nach wie vor das Beachten einiger Regeln voraus, über die wir alle Teilnehmer:innen, Eltern und Betreuer:innen bzw. Trainer:innen hier informieren möchten:

 

  • Eine Testpflicht für Teilnehmer:innen, Betreuer:innen und Zuschauer ist gemäß der geltenden Landesverordnung nicht erforderlich.
  • Zuschauer (auch Eltern) haben grundsätzlich Zutritt zur Tennisanlage.
  • Um die Personenzahl auf der Anlage zu begrenzen, bitten wir darum, dass die Teilnehmer:innen möglichst nur von einer Begleitperson begleitet werden.
  • Das Betreten der Clubanlage ist Personen, die Symptome einer Covid-19-Infektion, Grippe- oder Erkältungskrankheit aufweisen nicht gestattet. Hierzu gehören:
               - Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen),
               - erhöhte Körpertemperatur/Fieber,

           - Durchfall, Geruchs- oder Geschmacksverlust oder
           - respiratorische Symptome wie z.B. Atemnot

  • Die Kontaktbeschränkungen gemäß § 2 (BekämpfVO) sind einzuhalten. Es sind mindestens 1,5 m Abstand zwischen Personen, die nicht in einem Haushalt leben, zu halten.
  • Auf der gesamten Anlage sowie in den Innenräumen (Clubhaus) ist das Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. medizinischer Mund-Nasen-Schutz, FFP2, KN95) gemäß §5c (BekämpfVO) vorgeschrieben. Die Mund-Nasen-Bedeckung darf nur zum Spielen auf dem Tennisplatz abgenommen werden.

 

  • Die allgemeinen Hygieneregeln sind einzuhalten/anzuwenden. Auf dem Clubgelände sind bei jedem Eingang, den Umkleidekabinen und den Toiletten Spender mit Desinfektionsmitteln montiert.

 

  • In einer Umkleidekabine, mit Duschraum, dürfen sich gleichzeitig max. bis zu 4 Personen aufhalten – siehe Aushang auf der Anlage -.

 

  • Die Belegung der Tennisplätze erfolgt durch die Turnierleitung.

 

  • Auf dem Tennisplatz gilt ebenfalls die Abstandsregel. Der Seitenwechsel findet mit mindestens 1,5 m Abstand statt. Die Bänke haben ebenfalls einen Abstand von 1,5 m.

 

  • Es ist nicht erlaubt auf den Tennisplatz zu spucken, Bälle in den Mund zu nehmen oder zu bespucken.

 

  • Die Gastronomie wird während der Veranstaltung geöffnet haben. Hier gelten die Regelungen gemäß § 7 der BekämpfVO. (Coronatest/Impfausweis in geschlossenen Räumen)

 

  • Zur Kontaktnachverfolgung sind die Daten aller Personen auf der Platzanlage zu erheben (Luca App bzw. Anwesenheitsliste)

 

  • Die Turnierleitung ist verpflichtet, die Einhaltung dieser Regelungen zu kontrollieren und sicher zu stellen.

 

 

Wir weisen Sie darauf hin, dass jede Person auf der Platzanlage für sein Verhalten selbst verantwortlich ist. Weder der Tennisverband Schleswig-Holstein noch der gastgebende Verein übernehmen die Haftung für selbst zu verantwortenden Verstößen gegen die Corona Bekämpfungsverordnung. Etwaige Buß- bzw. Ordnungsgelder sind durch den Verursacher selbst zu tragen.

Wir wünschen allen ein erfolgreiches Wochenende!

gez. Arne Weisner

Vizepräsident/Jugend- und Leistungssport

 

Eingestellt am 18. Juni 2021

 


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