Das Präsidium des TV SH hat beschlossen:

Arne Weisner

Beschluss zur Durchführung von Jugendturnieren des TVSH im Rahmen der Covid-19 Pandemie

„Dieser Beschluss des Präsidiums ersetzt die aktuell geltende Regelung ab dem 1.10.2020 und hat eine Geltungsdauer bis zum 31.12.2020. Er regelt ausschließlich die Durchführung von Kinder- und Jugendturnieren, bei denen der TVSH Ausrichter ist“, so Vizepräsident Arne Weisner

1) Während dieses Zeitraumes werden unter der Federführung des TVSH keine Mini-Cups und Mid-Court Veranstaltungen (U9) durchgeführt.

2) Großfeldturniere ab der Altersklasse U10 unterliegen keiner generellen Absage. Nunmehr können diese unter der Voraussetzung der Einhaltung eines erlasskonformen Hygienekonzeptes durchgeführt werden. Hierbei sind insbesondere die regionalen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die räumlichen Voraussetzungen der jeweiligen Anlage zu berücksichtigen.

Begründung

Der TVSH ist sich insbesondere aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens seiner Fürsorgepflicht für Kinder und Jugendliche aber auch für seine ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter bewusst und nimmt diese aktiv wahr. Im Zuge zunehmender Lockerungen im Rahmen der „Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus in Schleswig-Holstein“ ist eine differenziertere Beschlussfassung zur Durchführung von Kinder- und Jugendturnieren des TVSH jedoch vertretbar.  

ad 1)

Aufgrund der Betreuungsintensität von MiniCup-Kindern durch deren Sorgeberechtigte sowie der Anzahl der zeitgleich aktiven Kinder ist eine Durchführung unter Wahrung von erlasskonformen Hygienekonzepten zum jetzigen Zeitpunkt nicht realistisch und wird daher ausgesetzt.

Für Mid-Court Veranstaltungen entfiele zwar der Aspekt der Anzahl der zeitgleich auf dem Tennisplatz aktiven Kinder. Die Betreuungsintensität der Teilnehmer ist erfahrungsgemäß jedoch ähnlich hoch wie bei Mini-Cup Veranstaltungen. Da insbesondere der Durchführungsmodus von Mid-Court Veranstaltungen des TVSH nur schwer durch ein funktionales Hygienekonzept abzubilden ist, wird die Durchführung von Mid-Court Veranstaltungen ebenfalls ausgesetzt. 

ad 2)

Für die Durchführung von Großfeldturnieren ab der Altersklasse U10 ist die Existenz sowie Realisierbarkeit eines erlasskonformen Hygienekonzeptes sowie die Abstimmung mit den ggf. vorliegenden Hygienekonzepten der Hallenbetreiber die Grundvoraussetzung und somit zwingend erforderlich. Der TVSH ist sich der Tatsache bewusst, dass Standorte ggf. nicht für die Durchführung von Großfeldturnieren geeignet sind.

 


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