Liebe Tennisfreunde in Schleswig – Holstein,

ungeduldig haben wir darauf gewartet, dass wir nach der Ankündigung vor zwei Wochen tatsächlich am 4. Mai wieder unsere Tennisanlagen betreten und Tennis spielen dürfen.

Per aktueller Landesverordnung ( Originaltext s. unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/200501_VO_neu.html#doc6162a161-78c9-4ec5-a5dd-87111bc554f6bodyText6 ) setzt die Landesregierung diese Ankündigung nun um. Der genaue Wortlaut der für uns wichtigen Passage ist:

(11) Abweichend von Absatz 3 Nummer 6 (Anm.: Anordnung zur Schliessung von Sportanlagen) können öffentliche und private Sportanlagen draußen für den Sport- und Trainingsbetrieb für den Freizeit- und Breitensport zur Ausübung kontaktfreier Sportarten unter folgenden Bedingungen genutzt werden:

  1. der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden,
  2. der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern untereinander und zu den Trainerinnen und Trainern ist stets zu wahren,
  3. insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind Hygienemaßnahmen einzuhalten,
  4. Umkleiden, Duschen, Gemeinschaftsräume und Gastronomie bleiben geschlossen,
  5. eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
  6. Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen die Einrichtungen nicht betreten sowie
  7. weitere vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen  werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort in schriftlicher Form zur Information der Nutzerinnen und Nutzer mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt.

Nun gilt es, diese allgemeinen und grundsätzlichen Vorgaben dergestalt mit Leben zu füllen, dass eine praktische Umsetzung unter Berücksichtigung des Schutzes unserer Gesundheit möglich und von den Ordnungsbehörden nicht zu beanstanden ist.

Die nachfolgenden Empfehlungen des DOSB und des DTB sollen hier konkrete Hilfestellungen geben, sind aber gleichzeitig verbindlich für das Tennisspielen in Schleswig – Holstein. Der TVSH wird den Vereinen ergänzende Materialien zur Verfügung stellen, die eine Umsetzung der Vorgaben erleichtern sollen:

  • Vorschlag zur Ergänzung von Reinigungs- und Hygieneplänen
  • Zusammenfassung der wichtigsten Schutzempfehlungen als Poster

Bitte bedenken Sie stets, dass das Einhalten des Abstandes von mindestens 1,5 Metern zueinander neben der Handhygiene die wirksamste und wichtigste Maßnahme zum gegenseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona – Virus ist.

Berücksichtigen Sie daher in Ihren Vereinen diese Vorgabe bei der Planung des Trainings und bei der Überlegung, ob in Ihrem Verein Doppel gespielt werden darf ! Es gibt dazu keine ausdrückliche Position des DTB sondern lediglich den Verweis auf jeweils aktuelle und ggfs. regionale behördliche Regelungen. Als TVSH empfehlen wir ausdrücklich, bis auf weiteres vom Doppelspiel abzusehen.

Ggfs. wird es diesbezüglich vorübergehende Sonderregelungen für die Wettspiele im Sommer geben.

Bleiben Sie gesund !

Ihr Präsidium des Tennisverbandes Schleswig – Holstein e.V.

 

 

 

Die zehn Leitplanken des DOSB

 

Distanzregeln einhalten

Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Auf Grund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen.

 

Körperkontakte auf das Minimum reduzieren

Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet. Die Austragung von Zweikämpfen, z. B. in Spielsportarten, sollte unterbleiben oder auf ein Minimum reduziert werden. In Zweikampfsportarten kann ggf. nur Individualtraining stattfinden.

 

Freiluftaktivitäten präferieren

Sport und Bewegung an der frischen Luft erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch. Spiel- und Trainingsformen sollten, wenn möglich, auch von traditionellen Hallensportarten im Freien durchgeführt werden.

 

Hygieneregeln einhalten

Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. In einigen Sportarten kann ggf. sogar der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken erwogen werden.

 

Umkleiden und Duschen zu Hause

Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen wird ausgesetzt.

 

Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen

In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu Wettkämpfen verzichtet werden. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans.

 

Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und Feste unterlassen

Um die Distanzregeln einzuhalten, sollten derzeit keine sozialen Veranstaltungen des Vereins stattfinden. Die Bundesregierung hat es Vereinen kurzfristig gestattet, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfsfall auch digital durchzuführen.

 

Trainingsgruppen verkleinern

Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training, die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.

 

Angehörige von Risikogruppen besonders schützen

Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeu- tung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nur geschütztes Individualtraining möglich.

 

Risiken in allen Bereichen minimieren

Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden

 

 Empfehlungen des DTB

Was ist erlaubt? Auf was muss geachtet werden, wenn eure Mitglieder wieder auf den Platz gehen?

 

1. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden. 

Aufgrund der derzeitigen Vorgaben insbesondere der Verhaltensregel, dass sich nur zwei Personen, die nicht aus dem gleichen Haushalt stammen, treffen sollen und das Abstandsgebot von 1,5 Meter besteht, geht der DTB momentan zu Beginn bei der Aufnahme des Tennisspiels vom Einzel aus. In Bezug auf die Austragung von Doppel sind die entsprechenden, sich fortlaufend ändernden Verhaltensregeln der jeweils zuständigen Behörden zu beachten.

 

2. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5m) zu positionieren.

Die Bänke können z. B. rechts und links von der Netzpfosten oder gegenüberliegend aufgestellt werden.

 

3. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet. 

Aufgrund des Kontaktverbots können andere Begrüßungsformen, die keinen Körperkontakt nach sich ziehen wie z. B. Kopfnicken, indischer Gruß, gewählt werden.

 

4. Die Nutzung der Clubgaststätten richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie.

 

5. Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden. 

Die Beschaffung der Desinfektionsmittel für den Verein könnte sich ggfs. aufgrund von z. T. bestehenden Lieferengpässen punktuell schwierig gestalten.

 

6. Der Trainingsbetrieb und die Durchführung der Mannschaftsspiele erfolgen ebenfalls unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 bis 5 genannten Bedingungen. 

Wann und unter welchen Bedingungen Mannschaftswettspiele aufgenommen werden können, liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Landesverbände auf Grundlage der behördlichen Verordnungen. Bitte verfolgen Sie daher die Ankündigungen in Ihrem zuständigen Landesverband.

 

7. Jeder Verein benennt einen Corona-Beauftragten zur Sicherstellung aller Vorschriften. 

Ein Corona-Beauftragter eines Vereins ist im Wesentlichen zuständig für die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und deren Umsetzung für den Verein und Ansprechpartner für alle die Thematik Corona betreffenden Themen. Diese Person braucht keine Vorkenntnisse. Diese Funktion kann von einem oder mehreren Vorstandsmitglied/ern, bzw. von anderen Mitgliedern des Vereins (vom Vorstand eingesetzt) oder dem Vereinstrainer/ Vereinsmanager wahrgenommen werden. Der Corona-Beauftragte sollte darauf achten und überprüfen, dass z. B.

  • am Eingang der Tennisanlage die allgemeinen Hinweise (z. B. Abstandsregel, Verhaltensregeln [keine Hände schütteln, direktes Verlassen des Geländes], Hinweis auf Hygieneregeln) aufgehängt sind
  • auf den Toiletten die Waschregeln hängen
  • die Abstände der Spielerbänke auf dem Platz eingehalten werden
  • sich um die Beschaffung der notwendigen Desinfektionsmittel und Papierhandtücher für die WC-Anlagen kümmern
  • und als Ansprechpartner hierzu fungieren. 

Ein Corona-Beauftragter muss nicht ständig auf der Anlage sein. Dieser Beauftragte sollte, sofern notwendig, die Mitglieder aber auf die Einhaltung der Regeln hinweisen.

 

Darüber hinaus könnt ihr auch für euren Verein eigene Maßnahmen ergreifen um gut vorbereitet zu sein. Zum Beispiel durch:

  • Frühzeitige Information der Mitglieder über die notwendigen Verhaltensweisen in eurem Club
  • Gruppeneinteilungen für die Benutzung der Plätze: Timeslots für unterschiedliche Altersgruppen, Beschränkung der Anzahl der Personen, die gleichzeitig auf einen Platz dürfen usw.
  • Einführung einer Online Platzbuchung: Das ist zum Beispiel durch einfache Google-Tabellen realisierbar oder ihr nutzt einen der digitalen Anbieter für Platzbuchungen·       
  • Bargeldloses Bezahlen der Trainingsstunde durch Überweisung, Paypal o.ä.
  • Einrichten von Pufferzonen: Betreten des Platzes nur zehn Minuten nach Beginn der Reservierungszeit erlaubt

(Quelle: https://www.dtb-tennis.de/Initiativen-und-Projekte/News/Bereit-sein-wenn-es-wieder-losgeht-Empfehlungen-und-Massnahmen)

 


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