Branko WeberLiebe Turnierveranstalter,

ich wünsche Euch ein frohes, gesundes und sportlich erfolgreiches Jahr 2019.

Wie bereits angekündigt, wurde bundesweit entschieden, dass es keine Nenngeldobergrenzen geben soll. Ihr könnt somit ab sofort Eure Nenngelder frei wählen. Nichtdestotrotz wünschen wir uns als Verband, dass sich das Nenngeld in einer Verhältnismäßigkeit bewegt.
Zusätzlich wollte ich Euch noch ein paar Fragen beantworten, die Ihr uns während der Veranstaltersitzung gestellt habt.

  • 15er Feld ist möglich. Muss aber auch so ausgeschrieben werden.
  • Bei einer eventuellen Beschränkung von Feldgrößen ist der Veranstalter frei. Er kann auch zum Beispiel in der Formulierung der Ausschreibung zwei alternative Feldgrößen ausschreiben „Feldgröße 16 oder 24 Spieler“ oder sie generell offen lassen, z.B.:  „Die Feldgröße ist mindestens 16 Spieler, kann aber nach Meldeschluss in Abhängigkeit von der Zahl der in den einzelnen Konkurrenzen gemeldeten Spielern und der Platzkapazität erhöht werden“.
  • Ausrichter von Turnieren kann nur ein Tennisverein sein, der Mitglied beim DTB ist.

Es werden demnächst noch weitere Infos folgen, sobald diese vom DTB veröffntlicht werden.

Mit sportlichen Grüßen
 
Branko Weber

PS: Damit keine Missverständnisse aufkommen, möchte ich noch klarstellen, dass für die Jugend, die vom DTB beschlossenen Nenngeldobergrenzen natürlich weiterhin bestehen bleiben. Es wird lediglich die vom Verband in 2018 eingeführte Nenngeldobergrenze für Aktiven und Senioren aufgehoben.
 

 


Unsere Premium-Partner

 

Dunlop

KSwiss.jpg

Slinger Logo Black


 arag_logo.png

 

 

 Generali