Veränderungen im europäischen Datenschutzrecht - Handlungsbedarf auch für die Vereine

Der Tennisverband Niedersachsen/Bremen macht in einer Newsletter auf die neuen Bestimmungen des Datenschutzes aufmerksam. Wir "klinken" uns ein.

Das europäische Datenschutzrecht wurde vereinheitlicht: Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz lösen vom 25. Mai 2018 an bisherige nationale Bestimmungen ab. Damit gehen Veränderungen für Unternehmen ebenso wie für Organisationen einher, die personenbezogene Daten teilweise oder ganz automatisiert verarbeiten oder speichern. Somit sind auch die Vereine im TNB betroffen. Die wichtigsten Informationen finden Sie zusammengefasst hier.

Kein Vereinsvorstand muss jetzt nervös werden, doch er sollte in Ruhe prüfen, welche Bestimmungen, 90 Prozent gelten bereits seit Jahren, einen Handlungsbedarf erforderlich machen und gegebenenfalls auch in die Vereinssatzung eingebaut werden müssen. Zu prüfen ist auch: Wofür benötigt ein Verein eine unmittelbare Nutzungsgenehmigung von Vereinsmitgliedern.

Auch der Landessportverband  bietet Infos an. Der Login ist der normale Bestandserhebungslogin der Vereine und die Url ist https://www.lsv-sh.de/index.php?id=719 und dann den Benutzer und Passwort des Vereins angeben, analog zur Bestandsabfrage der Vereine.

 

 


Unsere Premium-Partner

 

Dunlop

KSwiss.jpg

Slinger Logo Black


 arag_logo.png

 

 

 Generali