ThomasKiel. Der Deutsche Tennis Bund (DTB) hat im vergangenen Jahr die Gebühr für Leistungsklassen-Turniere beschlossen: 5 Euro pro Teilnehmer und Teilnahme an einem LK-Turnier sowie 3 Euro pro Teilnehmer und Teilnahme an einem auf Jugend-Altersklassen beschränktes LK-Turnier. Für Teilnehmer von Ranglistenturnieren werden künftig 8 beziehungsweise 5 Euro Gebühren erhoben. Diese Einnahmen fließen dem DTB zu, so Landesgeschäftsführer Thomas Chiandone (Foto).

Die neue LK-Gebühr ist nicht die einzige Gebühr, die anfällt. Auch die Landesverbände fordern seit Jahren in unterschiedlichen Höhen vom Veranstalter Gebühren. Manche Landesverbände erheben eine Pauschale pro Turnier, andere erheben eine Teilnehmergebühr pro Turnier und wieder andere nutzen Mischformen dieser beiden Arten. Nachstehend ein Vergleich der LK-Veranstalter-Gebühr.

 

Ein Vergleich bei den Ranglistenturnieren ist mangels fehlender Daten nicht möglich bzw. sehr schwierig.

Schleswig-Holstein erhebt vom Veranstalter je LK-Turnier 30 Euro und für die Nutzung des tvpro-online-Portals jährlich einmalig 50 Euro.

Im Vergleich dazu:

Tennisverband Mecklenburg-Vorpommern Für die Nutzung des Online-Systems und der Turniersoftware zur Abwicklung eines LK-Turniers fällt eine Gebühr in Höhe von 20 € an

Hamburger Tennis-Verband Es fällt eine Service-Gebühr von 30 € an

Tennisverband Rheinland-Pfalz Die Kosten betragen 35 € pro Turnier. Ab dem 4. Turnier, pro Spieljahr, entstehen keine Kosten mehr.

Westfälischer Tennis-Verband Ab 01.01.2017 fällt eine Service-Gebühr von 50 € an.

Tennis-Verband Niederrhein Turniergebühren pro Turnier Erwachsene 50 €, Jugend 30 €

Tennisverband Mittelrhein Für die Genehmigung von LK-Turnieren wird eine Gebühr von 50,00 € erhoben. In der Gebühr ist die Nutzung der Turniersoftware (TVPro-Online) enthalten.

Bayerischer Tennis-Verband Für ein LK-Turnier muss der ausrichtende Verein eine Turnier-Servicegebühr in Höhe von EUR 65 an den Verband abführen.

Badischer Tennisverband Jeder Teilnehmer, der an einem LK-Turnier der Erwachsenen oder Jugend teilnimmt, hat eine Gebühr in Höhe von 2 € zu entrichten

Niedersächsischer Tennisverband Erhoben wird eine Veranstaltergebühr von € 50 bei Anmeldung eines LK-Turniers, analog zu der bereits bestehenden Praxis bei Ranglistenturnieren. 

Württembergischer Tennis-Bund LK-Turniere unterliegen der LK-Turnierteilnehmergebühr. Jugend-Wettbewerbe: 3 € Euro pro Turnierteilnehmer; Aktive-/Senioren-Wettbewerbe: 5 € pro Turnierteilnehmer Bei der Abwicklung mit EFT fällt eine Zusatzgebühr in Höhe von 75 € an.

Tennis-Verband Berlin-Brandenburg Für ein LK-Turnier muss der ausrichtende Verein eine Turnier-Servicegebühr in Höhe von 25 € sowie von 1 € pro Teilnehmer an den TVBB abführen.

Für die LK-Veranstalter-Gebühr leisten die Verbände auch einiges. In Schleswig-Holstein werden beispielsweise Ausschreibungen geprüft und müssen auch nach wie vor immer wieder korrigiert werden. Es findet eine Systempflege statt. Turnierveranstalter werden direkt beraten. Zum Teil ist die Hilfestellung relativ umfangreich. „Bei 245 LK- und Ranglistenturnieren im vergangenen Jahr und bei zunehmender Tendenz ist die Arbeit schon recht aufwändig“, so Landesgeschäftsführer Thomas Chiandone. Und weiter: „Unser schleswig-holsteinischer Verband liegt mit seiner LK-Veranstalter-Gebühr im unteren Bereich der ‚Rangliste‘. Dies ist gut so und wird sich aus heutiger Sicht auch kurzfristig nicht ändern.“ 

 

 

 

 


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