Bewerbung unter dem Stichwort "Vereinsförderung"

 

Wissenswertes

 

Der Tennis-Verband Schleswig-Holstein (TVSH) stellt auch im Jahr 2022 ein Budget in Höhe von insgesamt 1750.- € zur Verfügung, mit dem Mitgliedsvereine gefördert werden sollen. Vereine können sich mit einer breitensportlichen Maßnahme unter den nachfolgend dargestellten Bedingungen um einen Zuschuss bewerben.

Förderungswürdige Maßnahmen sind in diesem Jahr Konzepte/Aktivitäten zu dem Thema

                   INKLUSION! Inklusion im und durch TENNIS!

Inklusiver Sport ist sicherlich auch im Tennis in Schleswig-Holstein für ALLE möglich.

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist auch im Sport ein wichtiges Thema und in einer Vielzahl von Sportangeboten, Aktionen, Konzepten, Maßnahmen und Programmen in vielen Sportvereinen verankert. Inklusion ist dabei der Anspruch, die selbstbestimmte, gleichberechtigte und gleichwertige Teilnahme und Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen im und durch Sport zu ermöglichen (DOSB).

Wir suchen daher „Best Practice“ Konzepte/Ideen aus euren Vereinen mit denen ihr euch einbringt und Möglichkeiten geschaffen habt, Tennis für ALLE in eurem Verein zu ermöglichen!

Voraussetzungen einer Bewerbung:

Es handelt sich um eine förderungswürdige und breitensportliche Maßnahme. Die Bewerbung erfolgt schriftlich bis zum 30.09.2022. Der Verein hat die positiven Auswirkungen seiner Maßnahme darzustellen und zu belegen. Hierzu erstellt der Verein einen Bericht zu der Maßnahme, gern auch mit Fotos.

Der Verein erklärt sich damit einverstanden, dass seine Maßnahme (Bericht und Fotos) auf der Internetseite des TVSH, bei Facebook und in Tennis live veröffentlicht werden darf. Für die betreffende Maßnahme wurde bisher kein Zuschussantrag gestellt. Der Verein ist Mitglied im Tennis-Verband Schleswig-Holstein e.V. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke – insbesondere zur Förderung des Sports – und kann dies durch einen aktuellen Freistellungsbescheid nachweisen.

Verteilung des Zuschusses:

Der Vereinsentwicklungsausschuss des TVSH entscheidet im November 2022 darüber, welche Maßnahmen als förderungswürdig zu betrachten sind und in welcher Höhe die einzelnen Bewerber gefördert werden. Die Höhe der individuellen Förderung richtet sich dabei nach der Qualität, der Vorbildlichkeit, der Nachhaltigkeit und dem Innovationsgrad der Maßnahme.

Hieraus ergibt sich eine Platzierung, für die folgende Verteilung des Zuschusses gelten soll:

  • Platz: 1.000.- €
  • Platz:   500.- €
  • Platz:   250, €

Hinweis: Sollten mehrere qualitativ hochwertige Bewerbungen eingehen, behält sich die Vereinsentwicklung eine andere Verteilung des Förderbudgets vor – insbesondere, wenn das Förderbudget mangels förderungswürdiger Bewerber nicht voll ausgeschöpft wird.

Bewerbung und Einsendeschluss:

Die Bewerbung ist unter dem Stichwort "Vereinsförderung" zu richten an:

Tennis-Verband Schleswig-Holstein e.V.
Vizepräsidentin Vereinsentwicklung Hella Rathje

Winterberg Weg 49

24114 Kiel 

oder an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Benachrichtigung

Alle teilnehmenden Vereine werden im Dezember 2022 über das Ergebnis ihrer Bewerbung schriftlich informiert und bekommen den zugewiesenen Zuschuss auf das Vereinskonto überwiesen. Die drei besten Vereine werden im Rahmen der Mitgliederversammlung vorgestellt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

 

eingestellt am 6. Februar 2022

 


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