Vereinsentwicklung 2021

Der Tennis-Verband Schleswig-Holstein (TVSH) stellt auch im Jahr 2021 wieder ein Budget in Höhe von insgesamt 1750.- € zur Verfügung, mit dem die Mitgliedsvereine gefördert werden sollen. Die Mitgliedsvereine können sich mit einer breitensportlichen Maßnahme unter den nachfolgend dargestellten Bedingungen um einen Zuschuss bewerben.

Förderungswürdige Maßnahmen sind in diesem Jahr Konzepte/Aktivitäten zu dem Thema Ehrenamt.

Wie kommen wir von dem negativen Image der „Vereinsmeierei“ zu einem positiven Image „Mitbestimmen“ und „dabei sein zu wollen“? Wie bekommt ihr es hin, dass aus Mitgliedern, die eigentlich nur Tennis spielen wollen, aktive Vereinsvertreter werden, die sich bereit erklären, für die Gemeinschaft verantwortlich einzubringen und damit euren Verein für die Zukunft fit zu machen?

Wir suchen „Best Practice“ Konzepte/Ideen aus euren Vereinen mit denen ihr erfolgreich seid zu dem Thema:

  • Gewinnung von Ehrenamtlern in eurem Verein.
  • Frühzeitige Vorbereitung Jugendlicher für das Ehrenamt.

Voraussetzungen:

Es handelt sich um eine förderungswürdige und breitensportliche Maßnahme. Die Bewerbung erfolgt schriftlich bis zum 30.09.2021. Der Verein hat die positiven Auswirkungen seiner Maßnahme darzustellen und zu belegen. Hierzu erstellt der Verein einen Bericht inkl. Fotos zu der Maßnahme.

Der Verein erklärt sich damit einverstanden, dass seine Maßnahme (Bericht und Fotos) auf der Internetseite des TVSH, bei Facebook und in Tennis live veröffentlicht werden darf. Für die betreffende Maßnahme wurde bisher kein Zuschussantrag gestellt. Der Verein ist Mitglied im Tennis-Verband Schleswig-Holstein e.V. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke – insbesondere zur Förderung des Sports – und kann dies durch einen aktuellen Freistellungsbescheid nachweisen.

Verteilung des Zuschusses

Der Vereinsentwicklungsausschuss des TVSH entscheidet im November 2021 darüber, welche Maßnahmen als förderungswürdig zu betrachten sind und in welcher Höhe die einzelnen Bewerber gefördert werden. Die Höhe der individuellen Förderung richtet sich dabei nach der Qualität, der Vorbildlichkeit, der Nachhaltigkeit und dem Innovationsgrad der Maßnahme.

Hieraus ergibt sich eine Platzierung, für die folgende Verteilung des Zuschusses gelten soll:

  • Platz: 1.000.- €
  • Platz:   500.- €
  • Platz:   250,. €

Hinweis: Sollten mehrere qualitativ hochwertige Bewerbungen eingehen, behält sich die Vereinsentwicklung eine andere Verteilung des Förderbudgets vor – insbesondere, wenn das Förderbudget mangels förderungswürdiger Bewerber nicht voll ausgeschöpft wird.

Bewerbung und Einsendeschluss:

Die Bewerbung ist unter dem Stichwort "Vereinsförderung" zu richten an:

Tennis-Verband Schleswig Holstein e.V.
Vizepräsidentin Vereinsentwicklung Hella Rathje

Winterbeker Weg 49

24114 Kiel 

oder an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Benachrichtigung

Alle teilnehmenden Vereine werden im Dezember 2021 über das Ergebnis ihrer Bewerbung schriftlich informiert und bekommen den zugewiesenen Zuschuss auf das Vereinskonto überwiesen. Die drei besten Vereine werden im Rahmen der Mitgliederversammlung vorgestellt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

 

 


Unsere Premium-Partner

 

Dunlop

KSwiss.jpg

Slinger Logo Black


 arag_logo.png

 

 

 Generali