Neustart nach Corona-Zwangspause

DunlopbälleDer Tennis-Verband Schleswig-Holstein (TVSH) stellt im Jahr 2020 erstmalig ein Budget in Höhe von insgesamt 1750 Euro zur Verfügung, mit dem die Mitgliedsvereine gefördert werden sollen. Die Mitgliedsvereine können sich mit einer breitensportlichen Maßnahme unter den nachfolgend dargestellten Bedingungen um einen Zuschuss bewerben.

Förderungswürdige Maßnahmen

Förderungswürdige Maßnahmen sind in diesem Jahr Konzepte/Aktivitäten zu dem Themen

  • Gewinnung und Bindung von Mitgliedern oder
  • Gewinnung und Bindung von Ehrenamtlichen.

Zuschussvoraussetzungen

Es handelt sich um eine förderungswürdige und breitensportliche Maßnahme. Die Bewerbung erfolgt schriftlich bis zum 30.09.2020. Der Verein hat die positiven Auswirkungen seiner Maßnahme darzustellen und zu belegen. Hierzu erstellt der Verein einen Bericht inkl. Fotos zu der Maßnahme.

Der Verein erklärt sich damit einverstanden, dass seine Maßnahme (Bericht und Fotos) auf der Internetseite des TVSH, bei Facebook und in Tennis live  veröffentlicht werden darf. Für die betreffende Maßnahme wurde bisher kein Zuschussantrag gestellt. Der Verein ist Mitglied im Tennis-Verband Schleswig-Holstein e.V. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke – insbesondere zur Förderung des Sports – und kann dies durch einen aktuellen Freistellungsbescheid nachweisen.

Verteilung des Zuschusses

Der Vereinsentwicklungsausschuss des TVSH entscheidet im November 2020 darüber, welche Maßnahmen als förderungswürdig zu betrachten sind und in welcher Höhe die einzelnen Bewerber gefördert werden. Die Höhe der individuellen Förderung richtet sich dabei nach der Qualität, der Vorbildlichkeit, der Nachhaltigkeit und dem Innovationsgrad der Maßnahme.

Hieraus ergibt sich eine Platzierung, für die folgende Verteilung des Zuschusses gelten soll:

  • Platz: 1.000.- €
  • Platz:   500.- €
  • Platz:   250,. €

Hinweis: Sollten mehrere qualitativ hochwertige Bewerbungen eingehen, behält sich die Vereinsentwicklung eine andere Verteilung des Förderbudgets vor – insbesondere, wenn das Förderbudget mangels förderungswürdiger Bewerber nicht voll ausgeschöpft wird.

Bewerbung und Einsendeschluss

Die Bewerbung ist unter dem Stichwort "Vereinsförderung" zu richten an:

Tennis-Verband Schleswig Holstein e.V.
Vizepräsidentin Vereinsentwicklung Hella Rathje

Winterbeker Weg 49

24114 Kiel  

 Oder an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Benachrichtigung

Alle teilnehmenden Vereine werden im Dezember 2020 über das Ergebnis ihrer Bewerbung schriftlich informiert und bekommen den zugewiesenen Zuschuss auf das Vereinskonto überwiesen. Die drei besten Vereine werden im Rahmen der Mitgliederversammlung vorgestellt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

 


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