Im Februar wurde ein ehemals in Schleswig-Holstein tätiger Tennistrainer wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen rechtskräftig verurteilt.

Dieses Urteil liefert nunmehr die Grundlage für einen Aufarbeitungsprozess, dessen Einleitung das Präsidium des Tennisverbandes Schleswig-Holstein e.V. in seiner letzten Präsidiumssitzung einstimmig beschlossen hat.

Im Rahmen der die Ermittlungen begleitenden Presseveröffentlichungen berichteten weitere Betroffene u.a. von noch weiter zurückliegenden Taten dieses Trainers, was auf einen erheblichen Umfang des Aufarbeitungsprozesses hindeutet.

Um einen rechtssicheren und geordneten Aufarbeitungsprozess zu garantieren, wird sich dieser an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Leitlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes orientieren und von einer unabhängigen Kommission durchgeführt.

 


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