Liebe Vereinsvertreterinnen, liebe Vereinsvertreter,

Ab Montag, 17.05.2021 gilt in Schleswig-Holstein die neue Landesverordnung, mit der glücklicherweise einige Lockerungen für unseren Sport verbunden sind. Es zeichnet sich ab, dass die Punktspielsaison wie geplant durchgeführt werden kann. Neben Einzel ist nunmehr das Doppelspiel möglich.

Derzeit befindet sich der TVSH noch in Abstimmung mit dem Innenministerium, um Klarheit über die konkreten Rahmenbedingungen für die Durchführung von Wettspielen zu erlangen. Sobald uns diese Informationen vorliegen, werden wir diese umgehend kommunizieren

Auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse hat der Sportausschuss folgende Regelung beschlossen:

Durchführung Spielbetrieb Tennis in Schleswig-Holstein Sommer 2021:

Beginn der Sommerpunktspiele in Schleswig-Holstein:

Die Punktspielterminierungen bleiben, wie offiziell durch das Sportbüro in Kiel angesetzt, bestehen. Mögliche Spielverlegungen erfolgen „auf ganz normalem Wege“, also in Abstimmung der jeweiligen Mannschaften in beidseitigem Einvernehmen.

Es wird davon ausgegangen, dass sich alle Vereinsvertreter*innen über die außergewöhnliche Situation im Klaren sind, und die Gespräche im Sinne von "Fair Play" geführt werden.

Im Falle einer Inzidenz bedingten Absage eines Punktspiels (Notbremse) erfolgt eine Neuansetzung nach Rücksprache mit dem gastgebenden Verein durch das Sportbüro.

Ende der Sommerpunktspiele in Schleswig-Holstein:

Schleswig-Holstein Liga: Spätester Termin für die oberste Liga ist der 05. September 2021

Alle anderen Ligen: Spätester Spieltermin ist der 19. September 2021.

(Heißt: In allen Ligen können die Termine zwischen den beteiligten Vereinen einvernehmlich bis einschließlich 19. September verlegt werden).

Durchführung:

Der § 21, Verlegung von Wettspielen, wird für die diesjährige Sommersaison im Punkt 1. b) ausgesetzt:

Die Spiele können nunmehr uneingeschränkt bis zum Ende der Sommerpunktspiele (s.o., 05. September. bzw. 19. September) verlegt werden.

Die Punktspiele werden ansonsten nach den Bestimmungen der Wettspielordnung durchgeführt. So gelten neben der Regelungen zum Rückzug einer Mannschaft auch die Auf- und Abstiegsregelungen gemäß der Wettspielordnung. 

Bleiben Sie gesund!

Mit sportlichen Grüßen,

Björn Kroll                                                                                          Arne Weisner

Vizepräsident Mannschaftswettbewerbe und Turniere             Vizepräsident Jugend- und Leistungssport

 


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