Das Innenministerium teilt mit: 

Beim Tennisdoppel kann Körperkontakt nicht völlig ausgeschlossen werden, darum sind Tennisdoppel, ob außen oder innen, nicht erlaubt – mit Ausnahme von Personen desselben Haushaltes.

In § 11, Abs. 1 der Corona-BekämpfVO des Landes SH heißt es u.a.:

Die Sportausübung ist nur wie folgt zulässig:

  1. - allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
  2. - außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in Gruppen von bis zu zehn Personen,
  3. - außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen und Übungsleitern.

 

Stand: 19. April 2021 

 


Unsere Premium-Partner

 

Dunlop

KSwiss.jpg

Slinger Logo Black


 arag_logo.png

 

 

 Generali