Maßnahmen, die greifen könnten, wenn . . .

 

Coronavirus

Aufgrund des auch in Schleswig-Holstein immer weiter ansteigenden Infektionsgeschehens, möchten wir Sie vorsorglich auf die Maßnahmen aufmerksam machen, die die Landesregierung am 20. Oktober 2020 mit dem Erlass zur Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 14. Oktober zur Bekämpfung der Corona-Pandemie veröffentlicht hat. Mit dem Erlass werden Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenzen in den Kreisen und kreisfreien Städten festgelegt, die auch den Sport in unserem Land betreffen, wenn der 7-Tage-Inzidenz-Wert über 50 steigt.

Verpflichtend umzusetzende Maßnahmen bei Viruszirkulation auf Bevölkerungsebene

Maßnahmen bei 7-Tage-Inzidenz > 50 pro 100.000 Einwohner

3b) Öffentlicher Raum:

Es gilt eine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf max. 10 Personen.  Abweichende Regelungen zur Kontaktbeschränkung und Personenzahlbegrenzung aus § 11 Sport (z.B. vorbereitendes Training auf Wettkämpfe bzw. Wettkämpfe selbst) fallen weg. Ausgenommen sind Profisportmannschaften, soweit das Hygienekonzept entsprechende Teststrategien vorsieht.

Den kompletten Erlass vom 20. Oktober 2020 über Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein der Landesregierung können Sie hier nachlesen.

Die aktuellen Zahlen bundesweit und auch des Landes Schleswig-Holstein mit allen Kreisen und kreisfreien Städten finden Sie auf dem Dashboard des Robert-Koch-Instituts.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Den Landessportverband Schleswig-Holstein erreichen Sie weiterhin über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

 


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