Gültig bis 4. Oktober
Das schleswig-holsteinische Kabinett hat am 1. September 2020 eine Anpassung der Corona-Verordnung beschlossen. Diese gilt ab Mittwoch, dem 2. September 2020 bis zum Sonntag, dem 4. Oktober 2020.
Ziel der verabschiedeten Beschlüsse in Schleswig-Holstein ist auch eine größere Einheitlichkeit insbesondere zwischen den norddeutschen Ländern herzustellen.
Die aktuelle Fassung der Landesverordnung ist hier einsehbar.
Im Bereich des Sports hat es eine Neuerung gegeben. Es besteht nun die Möglichkeit des Zuschauens für je eine Aufsichtsperson von Minderjährigen (§ 11 Abs. 1 Nr. 4).
Für weitere Details verweisen wir auf die aktuelle Landesverordnung (s.o.) sowie auf die Corona-FAQ´s des Landes Schleswig-Holstein zum Thema Sport. Die Corona-FAQ´s erreichen Sie über den folgenden Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein unter