Der Vorstand darf sich sehen  (lassen!)

Liebe Tennisfreundinnen, 
liebe Tennisfreunde, 

TVSH Termine
 
ab heute, 18. Mai,  gelten wieder neue Vorschriften lt. der angepassten Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 16. Mai 2020 in Zusammenhang mit der Corona-Virus-Krise für den Sport. 
Neben Tennis auf unseren Außenplätzen darf nunmehr auch wieder in den Hallen Tennis gespielt werden, sofern dafür ein Hygienekonzept vorliegt und die Zutritte protokolliert werden.

Es ist lt. den Landesverordnungen ausdrücklich keine Gruppengröße für die Ausübung kontaktarmer Sportarten angegeben. Das bedeutet, es darf auch Doppel gespielt werden,  wenn die bekannten Abstandsregeln eingehalten werden. 

Neu ist auch, dass es jetzt wieder Veranstaltungen mit Sitzungscharakter unter den bekannten Hygieneauflagen für bis zu 50 Teilnehmer geben darf. 

Falls sie auf Ihrer Anlage einen Gastronomiebetrieb haben, darf dieser auch wieder öffnen. 

Bitte beachten Sie stets mögliche regionale Bestimmungen der Behörden. 

Die gesamte Verordnung finden Sie auf der Website der Landesregierung Schleswig-Holstein. 

Viel Spaß beim Tennis. 

Mit sportlichen Grüßen
Ihr TVSH-Team

 


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