Brief an das Innenministerium
Liebe Tennisfreundinnen, Liebe Tennisfreunde.
Noch immer erreichen uns auf Verbandsebene Emails mit Anfragen, ob man nicht unter bestimmten Voraussetzungen jetzt Tennis spielen oder Training geben könnte. Da nicht alle Emails immer gleich beantwortet werden können, möchten wir hier noch einmal grundsätzlich und abschließend feststellen: Gemäß Erlass der Landesregierung vom 14. März d. J., der bis zum 19. April d. J. gültig ist, ist ein Sportbetrieb in Vereinen und Clubs verboten.
Wir – und auch dies wurde schon gefordert – können als Verband keine Ausnahmegenehmigungen erteilen.
Wie in den zurückliegenden Wochen, bemühen wir uns als Verband weiterhin um umfassende Informationsvermittlung für unsere Mitglieder.
So habe ich unter dem Aspekt der „Exit-Debatte“ aus den jetzigen Einschränkungen durch die Corona-VirusKrise, beim Innenministerium angefragt, ob bereits absehbar ist, dass ab 20. April ein abgeschwächter Erlass in Kraft tritt. Gleichzeitig habe ich meine Sicht dargestellt, wie der Tennissport ab dann möglicherweise ausgeführt werden könnte.
In meinem Schreiben habe ich darum gebeten, dies in der „Exit-Debatte“, die den Sport betrifft, zu berücksichtigen.
Ich kann Ihnen versichern, wir alle wollen möglichst schnell wieder Tennis spielen. In diesem Sinne handeln wir. Und auch der Landessportverband hält einen engen Kontakt zu den verantwortlichen Personen im Innenministerium.
Ich wünsche Ihnen trotz allem ein paar schöne Ostertage.
Mit sportlichen Grüßen
Ulrich Lhotzky-Knebusch Vizepräsident für Öffentlichkeitsarbeit