Turnierführerschein online machen 

Gemeint sind jene Tennisspieler und Tennisspielerinnen, die für ein Turnier melden, und nach der Auslosung nichts mehr von sich hören lassen oder teilnehmen und nicht zahlen. Die Folge: Andere Teilnehmer haben weniger Matches und/oder der Turnierveranstalter bekommt kein Geld. „Vereine, denen dies passiert, sollen ab 2020 die Namen der säumigen Zahler dem Verband benennen. Wer dann beispielsweise dreimal nicht gezahlt hat, bekommt von uns eine Aufforderung zu zahlen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird er für alle Turniere innerhalb des Verbandes gesperrt“, so Branko Weber. Das Sperren ist in der heutigen Zeit einfach – ein Klick reicht!

Diese Maßnahme stieß bei den mehr als 60 Teilnehmern während der Sitzung für Turnierveranstalter von Ranglisten- oder LK-Turnieren in Kaltenkirchen auf Zustimmung. Erstmalig gab es ein gemeinsames Treffen mit Vereinen aus Hamburg und Schleswig-Holstein. Neben Branko Weber saßen die Vizepräsidenten Björn Kroll (SH) und Jens Kröger (HH) als Gesprächspartner auf dem Podium.

Weg wollen beide Verbände vom traditionellen Seminar für einen Turnierführerschein. Branko Weber „tüftelt“ an einem Online-Test. „Voraussichtlich werden wir noch in diesem Jahr den Online-Turnierführerschein ins Netz stellen“, so Weber. Der Vorteil besteht darin, dass ihn jeder nach seinem persönlichen Terminkalender machen kann. Natürlich wird auch ein Kontrollmechanismus eingebaut. „Doch es liegt ja im persönlichen Interesse und im Interesse eines Vereins, ein Turnier gut durchzuführen. Daher sollte jeder den Turnierführerschein ordentlich ausführen. “, so Branko Weber.

Und ab 2020 gibt es eine weitere Veränderung: Bekanntlich müssen Veranstalter ihre Turniere mit einer Ausschreibung beim Verband anmelden. Zwar gibt es jetzt schon ein Muster, doch das Genehmigungsverfahren ist kompliziert. Fehlt etwas in der Ausschreibung, geht diese zurück an den Veranstalter. Wenn dieser die Korrektur zurückschickt, muss die Ausschreibung erneut geprüft werden. Und manchmal –so zeigt die Erfahrung – geht ein Dokument zwei-, dreimal hin und her. Dies soll sich nun durch eine Pflichtvorgabe für die Nutzung einer bestimmten Ausschreibung ändern. „Wir ergänzen und verändern die jetzige Vorlage. Sie enthält Pflichtfelder, die ausgefüllt werden müssen und gleichzeitig Platz für individuelle Angaben des Veranstalters, „erklärte Branko Weber.

 


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