Klimawandel und Zuschüsse

 

Der Klimawandel ist in aller Munde und auch im Sport inzwischen ein Thema. Jetzt bietet sich allen Tennisvereinen und Eigentümern von Tennisanlagen eine Chance, mit Klimaschutzprojekten

einen kleinen Beitrag für die Umwelt zu leisten – und dafür noch bis zum 30. September Fördergelder zu beantragen.

Ob energieeffiziente Flutlichtanlage, klimafreundliche Belüftungstechnik oder neue Abstellplätze für Fahrräder: Zum 1. Januar dieses Jahres hat das Bundesumweltministerium die Förderung des kommunalen Klimaschutzes im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative ausgebaut, was zugleich neue Fördermöglichkeiten eröffnet.

Neben bewährten Maßnahmen umfasst die Richtlinie viele neue Fördermöglichkeiten. Für Sportvereine sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Sportstätten interessant sind unter anderem die Umrüstung der Hallenbeleuchtung auf LED, die Sanierung von raumlufttechnischen Anlagen oder der Einbau von Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung.

Eine weitere Neuerung ist, dass künftig Zuschüsse auch dann gewährt werden, wenn die Fördergegenstände nicht Eigentum der Antragsteller sind. Antragsteller müssen dann nachweisen, dass sie während der Zweckbindungsfrist die ausschließliche Verfügungsgewalt haben. Der Verpächter oder Vermieter muss mit der Maßnahme einverstanden sein. Außer Sportvereinen sind auch Kommunen und Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung als Eigentümer von Sportstätten antragsberechtigt.

>>> Mehr Informationen gibt es direkt beim Deutschen Olympischen Sportbund <<<

 

 

 


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