Nach Veröffentlichung des vorläufigen Spielplans (Sommer und Winter) haben die Vereine innerhalb einer Frist von zehn Tagen die Möglichkeit, Heimspiele eigenständig und ohne Rücksprache mit dem Gegner einmalig zu verlegen. Dabei ist durch den Sport-, oder Jugendwart, der diese Verlegungen durchführen muss, sicherzustellen, dass es innerhalb einer Gruppe nicht zu Doppelansetzungen an einem Wochenende kommt und dass die Anlage bzw. Halle die entsprechende Kapazität aufweist.

Außerdem ist zu beachten, dass die Verlegung nur innerhalb der offiziellen Staffellaufzeit erfolgen darf. Die Anfangszeiten an den jeweiligen Tagen sind entsprechend § 14 Abs. 3 WSpO zu beachten und dürfen nur nach Absprache mit dem Gegner geändert werden. Sind zwei Mannschaften eines Vereins in der gleichen Gruppe, so muss das Wettspiel am ersten Spieltag ausgetragen werden. Eine Verlegung auf einen späteren Zeitpunkt ist nicht gestattet. Nach Ablauf der zehntägigen Frist sind Verlegungen wie gewohnt nur nach Absprache der Mannschaften untereinander und Genehmigung durch den Spielleiter möglich. 2. Die an einem Wettspiel beteiligten Vereine können das Wettspiel einvernehmlich innerhalb des gleichen Wochenendes verschieben. Beide haben die beabsichtigte Verschiebung dem Spielleiter mitzuteilen. 3. Der angesetzte Termin eines Wettspiels kann von beiden Vereinen einvernehmlich verlegt werden. Der Antrag auf Spielverlegung muss bis spätestens 1 Woche vor dem im Spielplan ausgewiesenen Termin gestellt sein. Die schriftliche Einverständniserklärung beider beteiligter Vereine muss vorliegen. Der Spielleiter muss schriftlich sein Einverständnis erklären. Spielverlegungen sind zwischen dem ersten und dem vorletzten Spieltag der Gruppe im Einvernehmen zwischen beiden Mannschaften und vorheriger Genehmigung des Spielleiters möglich. Der letzte Spieltag kann nicht auf einen anderen Kalendertag verlegt werden. Die Verlegung auf eine andere Uhrzeit am letzten Spieltag ist im Einvernehmen der beiden Mannschaften und vorheriger Genehmigung des Spielleiters jedoch möglich. 4. Ansonsten können Verlegungen von Wettspielen nur durch die zuständigen Spielleiter erfolgen. Ein Spiel kann nur verlegt werden, wenn einer der beteiligten Vereine eine oder mehrere Personen aus Anlass einer offiziellen Berufung für Verbands- oder DTBVeranstaltungen abstellen muss, dieselbe Person kann nur Anlass einer Verlegung pro Saison sein. Als DTB-Veranstaltungen gelten alle Meisterschaften des DTB sowie alle CupWettbewerbe der Internationalen Verbände. Die Berufung ist ggf. durch Schreiben des DTB nachzuweisen. Der betreffende Verein hat die Verlegung spätestens 14 Tage vor dem angesetzten Termin schriftlich zu beantragen. Der Spielleiter hat dem ordnungsgemäßen Antrag zu entsprechen. Hierbei soll er ggf. einen gemeinsamen Terminvorschlag der Vereine akzeptieren und den Vereinen diesen Termin aufgeben. 5. Soweit durch die Austragung des Wettspieles an dem vorgeschlagenen Termin die Rechte Dritter oder die Abwicklung der Wettspiele dieser Gruppe beeinträchtigt werden können oder die Vereine einen gemeinsamen Terminvorschlag nicht unterbreiten, bestimmt der Spielleiter den neuen Termin nach billigem Ermessen.

 


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