Kiel. „Wir wollen, dass unsere Turniere auf einem hohen Level organisiert und durchgeführt werden.“ Dies sagte Verbandspräsident Dr. Frank Intert zu den 55 Seminarteilnehmern für einen Leistungsklassen-Führerschein (LK-Führerschein). Nur wenn ab dem kommenden Jahr ein Inhaber eines solchen Führerscheins in der Ausschreibung für ein entsprechendes Turnier steht und dieser während der Veranstaltung anwesend ist, darf ein LK-Turnier durchgeführt werden. Damit möchte der DTB das hohe Niveau sichern. In SH und HH gibt es mittlerweile alljährlich rund 300 LK-Turniere.

Führerscheine und auch Bescheinigungen für Teilhabe an Fachseminaren gehören in Deutschland zum Alltag. Bereits im 19. Jahrhundert mussten Junkers-Söhne Reit- und Fahrschulen besuchen, um das Fahren von Pferdekutschen zu erlernen. Dann folgte im November 1904 die erste Ausbildung für das Führen eines Kraftfahrzeuges. Und damit alles seine Ordnung hat, gab es eine Verordnung für die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern vom 3. Februar 1910.

Natürlich musste man auch für Mofas, die bis zu 25 km/h schnell waren, eine Prüfung ablegen, wenn man mit ihnen durch die Stadt „donnern“ wollte. Und seit 1. Oktober benötigen Inhaber von Drohnen, die schwerer als 2 Kilogramm sind, einen Drohnen-Führerschein. Und nun folgt ab 2018 der LK-Führerschein.

Das Seminar in Kiel organisierten Branko Weber und Björn Kroll vom Sportbüro Nord der TV HH und SH. Carsten Hartung vom TV Nordwest führte fachkundig durch das LK-Seminar. Anschaulich stellte er die Software für eine Ausschreibung dar, diskutierte mit den Tennisfreunden und ging auf Problempunkte ein.

Seit 2016 nahmen an den angebotenen Seminaren mehr als 200 Vertreter von Vereinen teil. Sie alle haben ihre „LK-Führerschein-Prüfung“ bestanden, da die Teilnahme am Seminar  ausreichend ist. Registriert werden die Führerschein-Inhaber in der Geschäftsstelle. Alle bekommen eine Lizenznummer – mit der sie sich ausweisen können – übermittelt.

Und dann gilt es zu beachten:

 

  • Ab 2018 darf ein LK-Turnier nur mit einem LK-Führerschein-Inhaber organisiert werden. In der Ausschreibung muss seine Lizenznummer angegeben werden.

  • Sinnvoll ist – aber nicht zwingend – den Inhaber als Turnierleiter in der Ausschreibung zu benennen.

  • Wenn ein Verein ein LK-Turnier organisieren möchte, aber keinen Führerschein-Inhaber aus seinem Verein oder einem Nachbarverein stellen kann, kann er sich an das Sportbüro Nord wenden. Dort wird ein LK-Führerschein-Inhaber-Pool erstellt.

  • Der Führerschein-Inhaber kann (Ober)Schiedsrichterfunktionen übernehmen.

  • In den kommenden Wochen wird auf der Website des TV SH eine Musterausschreibung für ein LK-Turnier eingestellt, die die Arbeit vor Ort erleichtert.

  • Der Antrag von LK-Turnieren via nuliga muss spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Meldeschluss des Turniers beim TV mit entsprechender Ausschreibung eingereicht werden. Dies erfolgt automatisch, wenn die eingegebenen Daten in nuLiga vom Verein abgespeichert werden. Dadurch erhält die Geschäftsstelle eine E-Mail mit den Turnierdaten.

  • Die Geschäftsstelle prüft den Antrag. Nach gegebenenfalls geforderten Korrekturen wird das Turnier genehmigt und wird danach im Turnierkalender des Tennisportals mybigpoint veröffentlicht werden.

Der TV SH plant weitere Seminare zum Thema. Sie rechtzeitig öffentlich angekündigt.

 

Branko Weber

Carsten Hartung

 

 

 

 

 

 

Branko Weber (v. l.) und Carsten Hartung organisierten das LK-Führerschein-Seminar mit 55 Teilnehmern.

 

 

 


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