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Die Haftung der Tennisvereine für „scheinselbständige“ Tennistrainer
Mittwoch, 05. Juni 2019, 17:30 - 19:00
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Seminar:
 
Die Haftung der Tennisvereine für „scheinselbständige“ Tennistrainer
- Verhindern Sie hohe Nachzahlungen bei Prüfung der Deutschen Rentenversicherung -
 
Seminarziel:
Die Deutsche Rentenversicherung prüft aktuell wieder eine Vielzahl von Tennisvereinen auf die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge. Ein besonderes Augenmerk wird hier auf die Tennistrainer gelegt. Viele Tennistrainer sind selbständig und rechnen unmittelbar gegenüber dem Verein ab. Die Deutsche Rentenversicherung vertritt jedoch die Auffassung, dass die Tennistrainer tatsächlich bei den Vereinen angestellt sind. Dies führt zu erheblichen Nachzahlungen und zwar rückwirkend bis zu 30 Jahren.
 
Erfahren Sie im vorliegenden Seminar, welche Möglichkeiten es gibt, solche Nachzahlungen zu verhindern und wie Sie sich richtig für die Zukunft aufstellen.
 
Seminardauer: 1,5 Stunden
 
Seminarleiter:
Till Fehr ist Rechtsanwalt in Hamburg und vertritt bundesweit eine Vielzahl von Tennisvereinen. Im vergangenen Jahr hat er am Sozialgericht die ersten Fälle gegen die Deutsche Rentenversicherung gewonnen. Das Sozialgericht hat festgestellt, dass die Tennistrainer selbständig waren.

Kosten:
25,00 € pro Person.

Anmeldung:

Seminarkalender

Ort Haus des Sports, Kiel

 


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