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Grundlage bilden Verordnung und Erlasse

Hella Rathje

Wir empfehlen unseren Mitgliedern bei der Sportausübung in geschlossenen Räumen in der Wintersaison 2020/2021 Hygienekonzept. Als rechtlicher Rahmen für die Vereine und Sportler im Bereich des TVSH gelten natürlich die jeweils gültigen Verordnungen des Landes Schleswig-Holstein – Ersatzverkündung – Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (aktuell in Kraft seit 19.09.2020 bis 04.10.2020) – sowie der regionalen Ordnungs- und Gesundheitsämter gegen die Ausbreitung des Coronavirus“, erklärte Vizepräsident Hella Rathje.

Wie und welche Empfehlungen die Vereine vor Ort umsetzen, bleibt in der Entscheidung des Vereins.

Hier finden Sie unsere Empfehlung

TVSH_Hallenhygienekonzept2020.pdf


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