Page 3 - Tennis LIVE, 29. Jahrgang, Ausgabe 5
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FAQs zur Durchführung der Punktspielsaison Sommer 2021
Jugend und Erwachsene
Liebe Tennisspieler:innen,
wir haben nachfolgend einige FAQs für Sie zusammengestellt, die die Durchführung der
Punktspiele
– speziell die Testvoraussetzungen – erläutern.
1. Wer gilt nach § 2 Abs. 6 SchAusnahmV als getestete Person?
a. Nachweis eines negativen Testergebnisses gemäß Frage 2.
b. Eine genesene Person.
c. Eine nachweislich vollständig geimpfte Person (14 Tage nach letzter erforderlicher
Impfung).
2. Welche Tests erfüllen die Anforderungen gemäß Verordnung § 11, Abs. 5, Satz 3?
a. Durchführung eines Antigenschnelltests direkt vor Ort unter Aufsicht desjenigen, der der
jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist (also des gastgebenden Vereins).
b. Tests, die von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung
vorgenommen wurden und entsprechend dokumentiert nachgewiesen werden (z.B.
Apotheke, Testzentrum etc.).
3. Ist ein PCR-Test nötig?
Nein, ein Antigenschnelltest (siehe 2 a und 2 b) ist gemäß § 3 der SchAusnahmV ausreichend!
4. Wer muss Laienselbsttests vorhalten?
Jeder Spieler:in ist selbst für einen Testnachweis verantwortlich.
5. Für welche Altersklassen ist ein Testnachweis nötig?
Der Testnachweis ist für alle Altersklassen verpflichtend!
6. Müssen Betreuer einen negativen Test vorweisen?
Auch die Mannschaftsbetreuer:in müssen einen negativen Test vorweisen!
7. Muss eine Dokumentation der negativen Testergebnisse erfolgen?
Nein, eine Dokumentationspflicht besteht nicht.
Stand: 25.05.2021, 16.45 Uhr