Liebe Turnierveranstalter,
wir haben eine wichtige Info vom DTB erhalten. Diese leiten wir direkt an Euch/Sie weiter.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass der § 45 der DTB TO von Jugend-Turnierveranstaltern eingehalten wird.
Zu dem Thema des „Höherspielens“ für Spieler/innen der AK U10 ist besonders der Absatz 7.1.b zu beachten:


§ 45 Ergänzende Bestimmungen zur Durchführung von Jugendturnieren
1. Bei Jugendturnieren mit mehr als zwei Wettbewerben dürfen Jugendliche nur an
einem Einzel- und einem Doppelwettbewerb teilnehmen.
2. Juniorinnen und Junioren der U10 und jünger haben bei allen Wettkämpfen in ihren
Altersklassen einen Anspruch auf eine Pause von fünf Minuten nach dem ersten Satz
und von zehn Minuten nach dem zweiten Satz (s. Turnierordnung § 37 Ziffer 6 b.).
3. Bei Spielansetzungen der Juniorinnen und Junioren U14 und jünger sind folgende
Zeiten einzuhalten: erste Spielansetzung nicht vor 8.00 Uhr; letzter Spielbeginn nicht
nach 21.00 Uhr.
4. Für Jugendliche sind an einem Turniertag höchstens drei Spielansetzungen erlaubt,
von denen eine mindestens eine Doppelansetzung sein muss. Als eine Spielansetzung
im vorgenannten Sinne sind auch Spiele anzusehen, die als Spielfortsetzung
eines am Vortages/Vortagen begonnenen Matches noch nicht beendet sind, sofern
noch nicht 6 oder mehr Spiele beendet wurden.
Turnierordnung 157
5. Für Jugendturniere wird die Höhe des Nenngeldes beschränkt. Die Maximalhöhen
für Freiplatz- und Hallenturniere werden durch die Kommission der Verbandsjugendwarte
vor dem 30.09. für das folgende Spieljahr festgelegt.
6. Bei den Nationalen Deutschen Meisterschaften der Jugend, den Meisterschaften
der Landesverbände der Jugend sowie den Wertungsturnieren der Turnierserie zum
DTB U12 Masters ist grundsätzlich der dritte Satz als »Tie-Break-Satz« gemäß ITF
Tennisregel 6 b. auszuspielen.
7. Jugendliche der Altersklassen Juniorinnen U13 und Junioren U14 dürfen beliebig in
höheren Altersklassen spielen. Jugendliche der Altersklassen Juniorinnen U12 und
jünger sowie Junioren U13 und jünger dürfen bei Turnieren nur gemäß den folgenden
Bestimmungen in höheren Altersklassen als den eigenen spielen:
1. Für Jugendturniere gilt:
a) Spieler des Jahrgangs U9 und jünger dürfen grundsätzlich nicht an Ranglistenturnieren
teilnehmen.
b) Spieler des Jahrgangs U10 dürfen auch in der U11 spielen. Wird diese nicht
angeboten, dürfen sie auch in der U12 spielen, dies allerdings nur mit schriftlicher
Genehmigung des jeweiligen Verbandsjugendwartes. Bei Turnieren, die
nach dem 30.9. jedes Kalenderjahres beginnen, dürfen Spieler des Jahrgangs
U10 ohne Einschränkung auch in der U12 spielen.
c) Spieler des Jahrgangs U11 dürfen auch in der U12 spielen.
d) Spieler des Jahrgangs U12 dürfen auch in der U13 spielen – wird diese nicht
angeboten in der U14.
e) Junioren der Jahrgänge U13 dürfen auch in der U16 spielen.
2. Abweichend von den Regelungen in Ziffer 1. dürfen Spieler beliebig in höheren
Altersklassen spielen, wenn sie dort zu den Gesetzten gehören (Zeitpunkt des
Meldeschlusses entscheidet).
3. Ausnahmen von den Ziffer
 
Mit freundlichen Grüßen
 
gez. Wolfgang Schildknecht

 

 


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