Liebe Sportwartinnen und Sportwarte,

auf der Mitgliederversammlung des TVSH im März wurde über den §16 WSpO erneut abgestimmt. Es lagen diverse Anträge vor. Letztlich ging das Votum zugunsten der Variante aus, dass pro Punktspiel zwei Spieler einer anderen Altersklasse aushelfen dürfen (sofern diese Spieler auf beiden Meldelisten stehen, beispielsweise Herren und Herren 30 oder Damen 50 und Damen 60).

 

Da jedoch unser System nicht festlegen kann, welches die Stamm- bzw. Aushilfsmannschaft ist, bekamen wir jetzt von einigen Vereinen korrekterweise die Anmerkung, dass damit doch die Einschränkung "zwei Personen pro Spiel" ausgehebelt werden kann. Nach Prüfung musste der Sportausschuss feststellen, dass dem so ist und es daher momentan möglich ist, auch vier Spielerinnen oder Spieler gleichzeitig einzusetzen.

Wir weisen daher an dieser Stelle alle Vereine auf diese Option hin, damit kein Verein sich am Ende der Saison benachteiligt fühlt. Im gleichen Zuge geben wir bekannt, dass sich der Sportausschuss auf seiner nächsten Sitzung im Juni erneut mit dem §16 befassen wird, um eine "wasserfeste" Formulierung zu erarbeiten, die dann der Mitgliederversammlung im März 2016 vorgelegt wird.

Unberührt bleibt die Regelung für die Nord- und Regionalliga. Hier ist es nicht möglich, Spieler oder Spielerinnen der ersten vier bzw. ersten sechs Positionen in anderen Altersklassen (auf Landesebene) einzusetzen.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Sommersaison und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Der Sportausschuss

 

(Diese Nachricht wurde auch per E-Mail verschickt)

 

 

 


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