arag logoGrundsätzlich gilt: Wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, die der Verein selbst durchführt und diese auch durch die Satzung des Vereins gedeckt ist, besteht der volle Versicherungsschutz der Sportversicherung.

Versichert ist die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- bzw. Vereinsbetriebes und in diesem Rahmen die Veranstaltung und Ausrichtung aller Veranstaltungen und Unternehmungen des LSV und seiner Organisationen einschließlich der Vorbereitung und Abwicklung.

Mitversichert ist anlässlich von versicherten Veranstaltungen auch die gesetzliche Haftpflicht

  • aus dem Betrieb von Verkaufsständen, Schießbuden o. ä. soweit diese in eigener Regie einer versicherten Organisation betrieben werden,
  • aus dem Auf- und Abbau von Zelten (nicht aber für Schäden an gemieteten oder geliehenen Zelten und deren Einrichtung),
  • aus Schäden an gemieteten oder unentgeltlich zur Verfügung gestellten Geschirrspülmobilen und deren Einrichtungen.

Nicht versichert sind die Ausrichtung internationaler Veranstaltungen (z. B. Welt- oder Europa-Meisterschaften) oder Deutsche Meisterschaften für einen Spitzenfachverband.

Die Versicherungssummen in der Sport-Haftpflichtversicherung betragen gegenüber einem geschädigten Dritten:

  • für Personen- und/oder Sachschäden je Ereignis: 3.000.000,00 € pauschal
  • für Mietsachschäden:
    260.000,00 € für unbewegliche Sachen und den fest verbundenen Teilen, 
    31.000,00 € für bewegliche Sachen (z. B. Einrichtungen u. Sportgeräte)
  • für Schlüsselverlust: 1.500,00 € (SB 10 % mind. 50,00 €)

 

Übernachtungsrisiko

Sind Teilnehmer/Gäste z.B. in einer angrenzenden Schule untergebracht und es entsteht ein Haftpflichtschaden, der Verursacher ist aber nicht ausfindig zu machen, bestünde ein Anspruch des Eigentümers gegen den Verein, die Versicherung müsste den Anspruch aber ablehnen, da das Übernachten durch Vereinsfremde Gäste keinen satzungsgemäßen Vereinsbetrieb darstellt.

Es gibt daher die Möglichkeit, diesen Anspruch Dritter (!) abzusichern und eine Haftpflichtversicherung für Schäden an unbeweglichen Sachen (Versicherungssumme 250.000,00 €  und beweglichen Sachen (Versicherungssumme 50.000,00 €) abzuschließen.

Der Beitrag beläuft sich hierfür auf 0,37 Euro je Person/Übernachtung. Der Mindestbeitrag beträgt 40,70 Euro.

 

Versicherungsschutz für ausländische Gäste

Für teilnehmende ausländische Gäste an satzungsgemäßen Vereinsveranstaltungen besteht kein Versicherungsschutz über die Sportversicherung.

Hier ist der Abschluss einer Zusatzversicherung notwendig. Der Beitrag für den Versicherungsschutz beträgt je Person und Tag 1,55 €.

Der Versicherungsschutz gilt für die Dauer des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland, maximal jedoch für 4 Wochen (28 Tage). Kein Versicherungsschutz besteht (trotz Beitragszahlung) für Personen, deren Aufenthalt in Deutschland länger als 4 Wochen ist.

Der zusätzliche Versicherungsschutz beinhaltet eine 

  • Gruppen-Unfallversicherung mit folgenden Versicherungssummen:

              10.000,00 € für den Todesfall

              25.000,00 € für den Invaliditätsfall, maximal bis zu

              100.000,00 €

              5.000,00 € Bergungskosten

  • Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von

            1.100,000,00 € pauschal für Personen- und/oder Sachschäden

sowie Krankenversicherungsschutz über die Europa Versicherung AG.

Wir empfehlen, wenn Sie sich unsicher sind, den Kontakt zum Versicherungsbüro beim LSV aufzunehmen und den Fragebogen zur Veranstaltungsversicherung (Prüfung, ob der bestehende Schutz ausreicht) auszufüllen.

 

Sie erreichen das Büro unter:

Versicherungsbüro beim Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.

ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel

Tel.:   +49 (0)431 64 86-140
Fax:   +49 (0)431 64 09 848 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.ARAG-Sport.de 

 

 

 


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